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Ausschreibung des unbebauten Grundstückes Grünstraße

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz beabsichtigt, nachfolgende Liegenschaft in Cottbus/Chóśebuz zum Höchstgebot mit Vorgabe Mindestgebot (Verkehrswert) zu veräußern.

Grünstraße: Das unbebaute Grundstück in der Gemarkung Saspow, Flur 71, Flurstücke 109/1 (Teilfläche), 109/3 (Teilfläche) liegt im
Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans (B-Plan) „Saspow-Grünstraße“ – N/33/118 sowie im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan (FNP 2022) und ist als Wohnbaufläche dargestellt.
Der B-Plan kann im Geoportal der Stadt Cottbus/Chóśebuz
unter https://geopotal.cottbus.de/cottbus/cardoMap.aspx?permalink=pclPKlf abgerufen werden.

Im Vorfeld der Beurkundung ist zur Erschließung des Gesamtareals ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

Auf dem Flurstück 109/1 befindet sich ein Bodendenkmal „Dorfkern deutsches Mittelalter, Dorfkern Neuzeit“, welches in
der Denkmalliste des Landes Brandenburg unter der Bdn.-Nr. 6055 eingetragen ist. Weiterhin sind im Grundbuch beschränkt
persönliche Dienstbarkeiten (Wege-, Leitungs-, Geh- und Fahrrechte) eingetragen.

Zur zeitnahen Entwicklung der Grundstücksfläche wird im Kaufvertrag eine Bauverpflichtung vereinbart, dass innerhalb von 3 Jahren nach Besitzübergang
mit der Umsetzung des Vorhabens gemäß B-Plan begonnen wird.


Gesamtgröße: ca. 12.201 m² (noch zu vermessende Teilfläche)
Mindestgebot: 420.000,00 € (Verkehrswert)


Kaufgebote mit Unterlagen für das Grundstück sind in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit dem deutlichen Vermerk:
Kaufpreisgebot „Grünstraße“ bis 12.04.2025 an die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Immobilien, ausschließlich Neumarkt 5 in 03046 Cottbus/Chóśebuz zu richten. Dem Kaufgebot ist ein Nutzungskonzept beizufügen. Die Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet. Bei Abgabe eines Gebotes von Unternehmen ist den Unterlagen ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister hinzuzufügen.

Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Bestimmungen der VOL/VOB finden keine Anwendung. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuheben, wenn für die Stadt Cottbus/Chóśebuz kein wirtschaftliches Ergebnis zu erkennen ist oder das Nutzungskonzept nicht den städtebaulichen Zielvorgaben entspricht.

Nachfragen zu dem Grundstück werden unter Tel.-Nr. 0355-612 2275 beantwortet.
Auf Anfrage sind Besichtigungen möglich.

Datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie unter: www.cottbus.de/datenschutz

Cottbus/Chóśebuz, 11.02.2025
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Heike Kolter
Fachbereichsleiterin Immobilien