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Naturschutz in Bauvorhaben

Bei der Durchführung von baugenehmigungspflichtigen Baumaßnahmen (Neubau-, Abriss- und Sanierungsmaßnahmen) ist regelmäßig die Erforderlichkeit von besonderen Bauvorlagen entsprechend der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung – BbgBauVorlV zu beachten.

Unter Anlage 3 (1) der BbgBauVorlV im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg finden Sie die zu prüfenden naturschutzfachlichen Tatbestände. Insbesondere bei sanierungs- und Abrissvorhaben weisen wir auf die rechtzeitige Beachtung der unter Punkt 1.4 aufgeführten artenschutzrechtlichen Punkte hin.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde Cottbus/Chóśebuz gerne zur Verfügung.