Geltungsbereich Bebauungsplan “Wohngebiet Am Sportplatz”, Groß Gaglow
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 26.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Sportplatz“, Groß Gaglow einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom November 2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Plangebiet schließt sich an die südlich bestehende Wohnbebauung der Straße „Am Sportplatz“ an und wird im Westen durch den Sportplatz, im Norden durch einzelne Wohnhäuser sowie Kleingärten und im Osten durch die bestehende wohnbauliche Nutzung an der Harnischdorfer Straße umschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von 0,8 ha umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Groß Gaglow (Flur 1): 742/1, 1155 (teilw.), 1159 (teilw.), 1161 (teilw.), 1774, 1983, 1984 (teilw.), 1988, 1991, 1999 (teilw.), 2044, 2048, 2050. Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich aus nebenstehendem Kartenausschnitt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 17.03.2025 bis 18.04.2025 an dieser Stelle.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an Bauplanung@Cottbus.de übermittelt oder bei Bedarf bis spätestens 22.04.2025 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt vom 15.03.2025. Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung.

Hinweis Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Unterlagen zum Download