
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 26.02.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Waldparksiedlung“ einschließlich der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 10.01.2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erweiterung des gleichnamigen Wohngebietes geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst zwei räumlich voneinander getrennte Teilbereiche mit einer Fläche von ca. 0,2 ha im Norden bzw. ca. 2,7 ha im Süden.
Der nördliche, direkt an der Straßenkreuzung Kiefernstraße/Feldweg gelegene Teilgeltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird gegenüber dem Einleitungsbeschluss geringfügig verkleinert. Die Flächen unmittelbar östlich bzw. westlich des öffentlichen Spielplatzes werden unverändert von Bebauung freigehalten. Der südliche Teilgeltungsbereich befindet sich zwischen der Straße Am Gewerbepark und den Wohngrundstücken der Waldparksiedlung. Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanänderung aus nebenstehendem Kartenausschnitt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 24.03.2025 bis 05.05.2025 an dieser Stelle.
Ergänzend werden die Dokumente im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
- montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
- dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
- donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
- freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
- samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an Bauplanung@Cottbus.de übermittelt oder bei Bedarf bis spätestens 07.05.2025 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt vom 22.03.2025. Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung.
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Unterlagen zum Download