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Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Gallinchen im Teilbereich „Waldparksiedlung“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 26.02.2025 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Gallinchen im Teilbereich „Waldparksiedlung“ einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 10.01.2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Parallel zur Änderung des FNP erfolgt die 1. Änderung des gleichnamigen Bebauungsplanes. Mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erweiterung des Wohngebietes geschaffen.

Die FNP-Änderung umfasst eine Fläche von 0,9 ha nördlich der Straße Am Gewerbepark im Bereich der ehemaligen Bunkeranlage. Es erfolgt eine Änderung der Darstellung von Grünfläche in Fläche für Wald. Ergänzend wird die unmittelbar nordöstlich an den Bunker angrenzende Fläche entsprechend der zwischenzeitlich entstandenen Nutzung als Wohnbaufläche dargestellt.

Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung aus nebenstehendem Kartenausschnitt:

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Änderung des FNP erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum  vom 24.03.2025 bis 05.05.2025 an dieser Stelle.

Ergänzend werden die Dokumente im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

 

    • montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr

    • dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr

    • donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr

    • freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr

    • samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an  Bauplanung@Cottbus.de übermittelt oder bei Bedarf bis spätestens 07.05.2025 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des FNP unberücksichtigt bleiben.

Die amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt vom 22.03.2025. Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung.

Hinweis Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem  Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Unterlagen zum Download

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).