Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 25.09.2024 den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Teilbereich “Nahversorgungszentrum Georg-Schlesinger-Straße“ einschließlich der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 15.07.2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Parallel zur Änderung des FNP erfolgt die Aufstellung des gleichnamigen Bebauungsplanes. Planungsziel ist die Neustrukturierung des Areals und die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes Nahversorgung gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Die Grenzen des Plangebietes werden im Norden durch die Thomas-Müntzer-Straße, im Osten durch das Gelände der Integrationskita „Janusz Korczak“, im Süden durch die Georg-Schlesinger-Straße und im Westen durch die Willy-Brandt-Straße gebildet.
Im Übrigen ergibt sich Abgrenzung des Änderungsbereiches aus nebenstehendem Kartenausschnitt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Änderung des FNP erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 16.11.2024 bis 16.12.2024 auf der Seite www.cottbus.de/bauplanung .
Ergänzend werden die Dokumente im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
- montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
- dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
- donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
- freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
- samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an Bauplanung@Cottbus.de übermittelt oder bei Bedarf bis spätestens 18.12.2024 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Die amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt vom 09.11.2024. Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung.
Hinweis Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).
Unterlagen zum Dowmload
- Amtliche Bekanntmachung ‧ PDF ‧ 319.24 KByte ‧ 15.11.2024
- Änderungsblatt Planzeichnung mit Kurzbegründung ‧ PDF ‧ 10.36 MByte ‧ 15.11.2024
- Entwurf Begründung zur 20. Änderung des FNP ‧ PDF ‧ 5.79 MByte ‧ 15.11.2024
- Begründung FNP-Änderung – Anlage 1 – Auswertung Frühzeitige Beteiligung ‧ PDF ‧ 209.47 KByte ‧ 15.11.2024
- Begründung FNP-Änderung – Anlage 2 – Umweltbericht zum B-Plan ‧ PDF ‧ 3.54 MByte ‧ 15.11.2024