Geltungsbereich Bebauungsplan
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 25.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. O/14/135 “Nahversorgungszentrum Georg-Schlesinger-Straße“ einschließlich der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 15.07.2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Planungsziel ist die Neustrukturierung des Areals und die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes Nahversorgung gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Mit der geplanten Erweiterung der Verkaufsfläche soll den heutigen Ansprüchen der Kunden an moderne Einkaufseinrichtungen Rechnung getragen und die Nahversorgung innerhalb des Stadtgebietes gesichert werden.

Die Grenzen des Plangebietes werden im Norden durch die Thomas-Müntzer-Straße, im Osten durch das Gelände der Integrationskita „Janusz Korczak“, im Süden durch die Georg-Schlesinger-Straße und im Westen durch die Willy-Brandt-Straße gebildet.

Der räumliche Geltungsbereich des Planverfahrens mit einer Gesamtfläche von 1,4 ha umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Sandow (Flur 100): Flurstücke 181, 183, 401, 569 und 570 teilweise. Im Übrigen ergibt sich Abgrenzung des Bebauungsplanes aus nebenstehendem Kartenausschnitt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1BauGB durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 16.11.2024 bis 16.12.2024auf dieser Seite.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses,Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagendort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an Bauplanung@Cottbus.de übermittelt oder bei Bedarf bis spätestens 18.12.2024 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, TechnischesRathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt vom 09.11.2024. Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung.

Hinweis Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Unterlagen zum Dowmload