Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffenen Personen in geeigneter Weise darüber.