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Erstellung eines schlüssigen Konzepts zu den Angemessenheitskosten für die Unterkunft nach SGB II und XII

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit

Der Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Bestimmung der Angemessenheitskosten für die Unterkunft gemäß § 22 SGB II und § 35 SGB XII

(hier: Erhebung der Eigentümerdaten, die im Stadtgebiet der Stadt Cottbus/Chóśebuz als Vermieter auftreten)

gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für alle Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen zutreffend sind.