Diese Satzung ist am 31.12.2016 außer Kraft getreten. Nachfolger
- Organisationseinheit
- Amt 70 – Amt für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung
- Beschluss-Nr.
- II-011-03/08
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 15/2008 vom 13.12.2008
- Inkrafttreten
- 01.01.2009
- Außerkrafttreten
- 31.12.2016
Inhaltsübersicht
- § 1 Allgemeines
- § 2 Verwaltungshelfer und Erfüllungsgehilfe der Stadt Cottbus
- § 3 Allgemeine Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadt Cottbus
- § 4 Begriffsbestimmungen
- § 5 Anschluss- und Benutzungsrecht
- § 6 Begrenzung des Anschluss- und Benutzungsrechts
- § 7 Anschluss- und Benutzungszwang
- § 8 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
- § 9 Grundstücksanschluss
- § 10 Nutzung des Niederschlagswassers/Grauwassers und Nutzung des Wassers aus Eigenwasserversorgungsanlagen
- § 11 Zustimmungs-/Genehmigungsverfahren
- § 12 Abwasseruntersuchungen
- § 13 Auskunfts- und Informationspflicht, Betretungsrechte
- § 14 Anschlussbeitrag, Entgelte, Verwaltungsgebühren
- § 15 Haftung
- § 16 Ordnungswidrigkeiten
- § 17 Inkrafttreten
Downloads
- Änderungen1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Cottbus über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und ihre Benutzung im Gebiet der Stadt Cottbus – AbwassersatzungInkrafttreten: 01.01.2010
- 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Cottbus über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und ihre Benutzung im Gebiet der Stadt Cottbus – AbwassersatzungInkrafttreten: 01.01.2011
- NachfolgerSatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und ihre Benutzung im Gebiet der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Abwassersatzung)Inkrafttreten: 01.01.2017
- Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und ihre Benutzung im Gebiet der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Abwassersatzung)Inkrafttreten: 01.01.2018