Diese Satzung ist am 31.12.2019 außer Kraft getreten.
- Organisationseinheit
- Fachbereich 32 – Ordnung und Sicherheit
- Beschluss-Nr.
- II-013-45/18
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 14/2018 vom 29.12.2018
- Inkrafttreten
- 01.01.2019
- Außerkrafttreten
- 31.12.2019
Inhaltsübersicht
- § 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1
- § 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2
- § 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
- § 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4
- § 5 Beschäftigungszeiten
- § 6 Ordnungswidrigkeiten
- § 7 Inkrafttreten
- § 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
- § 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
- § 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
- § 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
- § 5 Beschäftigungszeiten
- § 6 Ordnungswidrigkeiten
- § 7 Inkrafttreten/Außerkrafttreten