Diese Satzung ist am 31.12.2021 außer Kraft getreten.
- Organisationseinheit
- Fachbereich 32 – Ordnung und Sicherheit
- Beschluss-Nr.
- II-012-13/20
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 13/2020 vom 12.12.2020
- Inkrafttreten
- 01.01.2021
- Außerkrafttreten
- 31.12.2021
Inhaltsübersicht
- § 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1
- § 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2
- § 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
- § 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4
- § 5 Beschäftigungszeiten
- § 6 Ordnungswidrigkeiten
- § 7 Inkrafttreten