Diese Satzung ist am 31.12.2023 außer Kraft getreten.
- Organisationseinheit
- Fachbereich 32 – Ordnung und Sicherheit
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 17/2022 vom 17.12.2022
- Inkrafttreten
- 01.01.2023
- Außerkrafttreten
- 31.12.2023
Inhaltsübersicht
- § 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
- § 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
- § 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
- § 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
- § 5 Beschäftigungszeiten
- § 6 Ordnungswidrigkeiten
- § 7 Inkrafttreten