Diese Satzung ist am 31.12.2024 außer Kraft getreten.
- Organisationseinheit
- Fachbereich 32 – Ordnung und Sicherheit
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 23/2023 vom 09.12.2023
- Inkrafttreten
- 01.01.2024
- Außerkrafttreten
- 31.12.2024
Inhaltsübersicht
- § 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
- § 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
- § 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
- § 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
- § 5 Beschäftigungszeiten
- § 6 Ordnungswidrigkeiten
- § 7 Inkrafttreten