- Organisationseinheit
- Amt 30 – Rechtsamt
- Beschluss-Nr.
- I-055-14/20
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 01/2021 vom 23.01.2021
- Inkrafttreten
- 01.01.2021
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Grundsätze
- § 3 Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
- § 4 Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Ausschüsse
- § 5 Fraktionen
- § 6 Sachkundige Einwohner
- § 7 Ortsbeiräte
- § 8 Mitglieder von Beiräten im Sinne des § 19 BbgKVerf
- § 9 Verdienstausfall
- § 10 Reisekostenentschädigung
- § 11 Vergütung aus der Vertretung in wirtschaftlichen Unternehmen
- § 12 Zahlungsbestimmungen
- § 13 Aufwandsentschädigung für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte
- § 14 Inkrafttreten
Downloads
- VorgängerSatzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse, die mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten sachkundigen Einwohner, Ortsvorsteher sowie Mitglieder von Ortsbeiräten – Aufwandsentschädigungssatzung –Inkrafttreten: 01.01.2010Außerkrafttreten: 15.12.2019
- Satzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse, die mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten sachkundigen Einwohner, Mitglieder von Ortsbeiräten, Beauftragten und Beiräten – Aufwandsentschädigungssatzung –Inkrafttreten: 15.12.2019Außerkrafttreten: 31.12.2020