Diese Satzung ist am 23.09.2018 außer Kraft getreten. Nachfolger
- Organisationseinheit
- Fachbereich 37 – Feuerwehr
- Beschluss-Nr.
- II-006-48/13
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 06/2013 vom 25.05.2013
- Inkrafttreten
- 26.05.2013
- Außerkrafttreten
- 23.09.2018
Inhaltsübersicht
- § 1 Allgemeine Grundsätze
- § 2 Aufwandsentschädigungen und Ehrungen aus besonderem Anlass
- § 3 Zahlungsweise
- § 4 Wegfall der Aufwandsentschädigung
- § 5 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
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- NachfolgerSatzung über Aufwandsentschädigungen und Ehrungen aus besonderem Anlass für ehrenamtlich und nebenberuflich tätige Angehörige der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 23.09.2018Außerkrafttreten: 31.12.2023
- Satzung über Aufwandsentschädigungen und Ehrungen aus besonderem Anlass für ehrenamtlich und nebenberuflich tätige Angehörige der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2024