Diese Satzung ist am 25.05.2013 außer Kraft getreten. Nachfolger
- Organisationseinheit
- Fachbereich 37 – Feuerwehr
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 04/2002 vom 19.04.2002
- Inkrafttreten
- 20.04.2002
- Außerkrafttreten
- 25.05.2013
Inhaltsübersicht
- § 1 Allgemeine Grundsätze
- § 2 Aufwandsentschädigungen und Ehrungen aus besonderem Anlass
- § 3 Zahlungsweise
- § 4 Wegfall der Aufwandsentschädigung
- § 5 In-Kraft-Treten
Downloads
- NachfolgerSatzung über Aufwandsentschädigungen und Ehrungen aus besonderem Anlass für ehrenamtlich tätige Angehörige der Feuerwehr der Stadt CottbusInkrafttreten: 26.05.2013Außerkrafttreten: 23.09.2018
- Satzung über Aufwandsentschädigungen und Ehrungen aus besonderem Anlass für ehrenamtlich und nebenberuflich tätige Angehörige der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 23.09.2018Außerkrafttreten: 31.12.2023
- Satzung über Aufwandsentschädigungen und Ehrungen aus besonderem Anlass für ehrenamtlich und nebenberuflich tätige Angehörige der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2024