- Organisationseinheit
- Fachbereich 37 – Feuerwehr
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 23/2023 vom 09.12.2023
- Inkrafttreten
- 01.01.2024
Inhaltsübersicht
- §1 Allgemeine Grundsätze
- §2 Höhe der Aufwandsentschädigungen und Ehrungen aus besonderem Anlass
- §3 Zahlungsweise
- §4 Wegfall der Aufwandsentschädigung
- §5 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Downloads
- VorgängerSatzung über Aufwandsentschädigungen und Ehrungen aus besonderem Anlass für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr (FF) der Stadt CottbusInkrafttreten: 20.04.2002Außerkrafttreten: 25.05.2013
- Satzung über Aufwandsentschädigungen und Ehrungen aus besonderem Anlass für ehrenamtlich tätige Angehörige der Feuerwehr der Stadt CottbusInkrafttreten: 26.05.2013Außerkrafttreten: 23.09.2018
- Satzung über Aufwandsentschädigungen und Ehrungen aus besonderem Anlass für ehrenamtlich und nebenberuflich tätige Angehörige der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 23.09.2018Außerkrafttreten: 31.12.2023