Diese Satzung ist am 31.12.2021 außer Kraft getreten. Nachfolger
- Organisationseinheit
- Fachbereich 66 – Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss-Nr.
- IV-019-12/20
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 11/2020 vom 21.11.2020
- Inkrafttreten
- 01.01.2021
- Außerkrafttreten
- 31.12.2021
Inhaltsübersicht
- § 1 Gegenstand der Gebühren
- § 2 Gebührenschuldner
- § 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
- § 4 Gebührenmaßstab
- § 5 Inkrafttreten
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- NachfolgerSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Friedhofsgebührensatzung)Inkrafttreten: 01.01.2022Außerkrafttreten: 31.12.2022
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Friedhofsgebührensatzung)Inkrafttreten: 01.01.2023Außerkrafttreten: 31.12.2023
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Friedhofsgebührensatzung)Inkrafttreten: 01.01.2024