Diese Satzung ist am 31.12.2023 außer Kraft getreten. Nachfolger
- Organisationseinheit
- Fachbereich 66 – Grün- und Verkehrsflächen
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 16/2022 vom 10.12.2022
- Inkrafttreten
- 01.01.2023
- Außerkrafttreten
- 31.12.2023
Inhaltsübersicht
- § 1 Gegenstand der Gebühren
- § 2 Gebührenschuldner
- § 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
- § 4 Gebührenmaßstab
- § 5 Inkrafttreten
Downloads
- VorgängerSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Friedhofsgebührensatzung)Inkrafttreten: 01.01.2021Außerkrafttreten: 31.12.2021
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Friedhofsgebührensatzung)Inkrafttreten: 01.01.2022Außerkrafttreten: 31.12.2022