- Organisationseinheit
- Fachbereich 51 – Jugendamt
- Beschluss-Nr.
- III-010-39/07
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 07/2007 vom 30.06.2007
- Inkrafttreten
- 01.08.2007
Inhaltsübersicht
- § 1 Erhebungsgrundsatz
- § 2 Gebührenschuldner
- § 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld
- § 4 Gebührenhöhe
- § 5 Festsetzung der Gebühr
- § 6 Erlass der Gebühr
- § 7 Auskunftspflichten
- § 8 Inkrafttreten
- Gebührentabellen
Downloads
- NachfolgerSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Cottbus und in öffentlich vermittelter Kindertagespflege der Stadt Cottbus (Gebührensatzung der kommunalen Kindertagesstätten und der Kindertagespflege)Inkrafttreten: 01.08.2016Außerkrafttreten: 31.07.2019
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Cottbus/Chóśebuz und in öffentlich vermittelter Kindertagespflege der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Elternbeitragssatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz)Inkrafttreten: 01.08.2019
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in den kommunalen Kindertagesstätten innerhalb der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Elternbeitragssatzung der kommunalen Einrichtungen)Inkrafttreten: 01.01.2022