Diese Satzung ist am 31.07.2019 außer Kraft getreten. Nachfolger
- Organisationseinheit
- Fachbereich 51 – Jugendamt
- Beschluss-Nr.
- III-004-20/16
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 06/2016 vom 25.06.2016
- Inkrafttreten
- 01.08.2016
- Außerkrafttreten
- 31.07.2019
Inhaltsübersicht
- § 1 Erhebungsgrundsatz
- § 2 Gebührenschuldende
- § 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld
- § 4 Gebührenhöhe
- § 5 Festsetzung der Gebühr
- § 6 Erlass der Gebühr
- § 7 Auskunftspflichten
- § 9 Inkrafttreten
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- NachfolgerSatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Cottbus/Chóśebuz und in öffentlich vermittelter Kindertagespflege der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Elternbeitragssatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz)Inkrafttreten: 01.08.2019
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in den kommunalen Kindertagesstätten innerhalb der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Elternbeitragssatzung der kommunalen Einrichtungen)Inkrafttreten: 01.01.2022