- Organisationseinheit
- Fachbereich 37 – Feuerwehr
- Beschluss-Nr.
- II-018-24/10
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 12/2010 vom 31.12.2010
- Inkrafttreten
- 01.01.2011
Inhaltsübersicht
- § 1 Träger des Rettungsdienstes
- § 2 Einsatzgrundsätze
- § 3 Gebührenerhebung
- § 4 Gebührenschuldner
- § 5 Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren
- § 6 Begleitpersonen
- § 7 Inkrafttreten
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- NachfolgerSatzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2013
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2014
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2015
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2016
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2017
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2018
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2019
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2020
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstesder Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2021
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2022
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2023
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/Chóśebuz Inkrafttreten: 01.01.2024