- Organisationseinheit
- Fachbereich 37 – Feuerwehr
- Beschluss-Nr.
- II-013-13/20
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 13/2020 vom 12.12.2020
- Inkrafttreten
- 01.01.2021
Inhaltsübersicht
- § 1 Träger des Rettungsdienstes
- § 2 Einsatzgrundsätze
- § 3 Gebührenerhebung
- § 4 Gebührenschuldner
- § 5 Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren
- § 6 Begleitpersonen
- § 7 Inkrafttreten
Downloads
- VorgängerSatzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2010
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2011
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2013
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2014
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2015
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2016
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2017
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2018
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2019
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2020
- NachfolgerSatzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2022
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2023
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/Chóśebuz Inkrafttreten: 01.01.2024