- Organisationseinheit
- Fachbereich 37 – Feuerwehr
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 23/2023 vom 09.12.2023
- Inkrafttreten
- 01.01.2024
Inhaltsübersicht
- §1 Träger des Rettungsdienstes
- §2 Einsatzgrundsätze
- §3 Gebührenerhebung
- §4 Gebührenschuldner
- §5 Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren
- §6 Begleitpersonen
- §7 Inkrafttreten
Downloads
- VorgängerSatzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2010
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2011
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2013
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2014
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2015
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2016
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt CottbusInkrafttreten: 01.01.2017
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2018
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2019
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2020
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstesder Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2021
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2022
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2023