Diese Satzung ist am 13.04.2024 außer Kraft getreten. Nachfolger
- Organisationseinheit
- Fachbereich 37 – Feuerwehr
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 23/2023 vom 09.12.2023
- Inkrafttreten
- 01.01.2024
- Außerkrafttreten
- 13.04.2024
Inhaltsübersicht
- §1 Grundsatz
- §2 Kostenersatz
- §3 Maßstab der Erhebung des Kostenersatzes
- §4 Kostenersatzhöhe
- §5 Kostenschuldende
- §6 Inanspruchnahme Dritter
- §7 Erhebung, Fälligkeit, Verzicht
- §8 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Downloads
- VorgängerSatzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Stadt Cottbus (Feuerwehrkostensatzung)Inkrafttreten: 12.07.2008Außerkrafttreten: 31.12.2014
- Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Cottbus (Feuerwehrkostensatzung)Inkrafttreten: 01.01.2015Außerkrafttreten: 31.12.2023