Diese Satzung ist am 31.12.2014 außer Kraft getreten. Nachfolger
- Organisationseinheit
- Fachbereich 37 – Feuerwehr
- Beschluss-Nr.
- II-005-49/08
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 07/2008 vom 12.07.2008
- Inkrafttreten
- 12.07.2008
- Außerkrafttreten
- 31.12.2014
Inhaltsübersicht
- § 1 Grundsätze der Erhebung von Kostenersatz
- § 2 Maßstab der Erhebung des Kostenersatzes
- § 3 Höhe des Kostenersatzes
- § 4 Anspruch auf Kostenersatz; Kostenschuldner
- § 5 Erhebung und Fälligkeit
- § 6 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
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- NachfolgerSatzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Cottbus (Feuerwehrkostensatzung)Inkrafttreten: 01.01.2015Außerkrafttreten: 31.12.2023
- Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Inkrafttreten: 01.01.2024Außerkrafttreten: 13.04.2024
- Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Feuerwehrkostenersatzsatzung)Inkrafttreten: 01.01.2024
- Satzung über die Erhebung von Gebühren bei Leistungen der Feuerwehr der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Feuerwehrgebührensatzung) Inkrafttreten: 01.01.2024Außerkrafttreten: 13.04.2024
- Satzung über die Erhebung von Gebühren bei Leistungen der Feuerwehr der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Feuerwehrgebührensatzung)Inkrafttreten: 01.01.2024