Diese Satzung ist am 15.12.2019 außer Kraft getreten. Nachfolger
- Organisationseinheit
- Amt 30 – Rechtsamt
- Beschluss-Nr.
- OB-022-14/09
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 17/2009 vom 31.12.2009
- Inkrafttreten
- 01.01.2010
- Außerkrafttreten
- 15.12.2019
Inhaltsübersicht
- § 1 Allgemeine Grundsätze (§ 30 Abs. 4 KVerf)
- § 2 Zahlungsbestimmungen
- § 3 Aufwandsentschädigungen
- § 4 Zusätzliche Aufwandsentschädigungen
- § 5 Vergütung aus der Vertretung in wirtschaftlichen Unternehmen (§ 97 Abs. 8 KVerf)
- § 6 Sitzungsgeld
- § 7 Verdienstausfall/Auslagenersatz
- § 8 Reisekostenentschädigung
- § 9 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
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- NachfolgerSatzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse, die mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten sachkundigen Einwohner, Mitglieder von Ortsbeiräten, Beauftragten und Beiräten – Aufwandsentschädigungssatzung –Inkrafttreten: 15.12.2019Außerkrafttreten: 31.12.2020
- Satzung über Aufwands-,Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Stadtverordnete, sachkundige Einwohner/innen und Vertreter/innen in wirtschaftlichen Unternehmen der Stadt Cottbus/Chóśebuz, Mitglieder von Ortsbeiräten, Beauftragten und Beiräten sowie Dienstaufwandsentschädigung für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte/-beamtinnen der Stadt Cottbus/ChóśebuzInkrafttreten: 01.01.2021