Abwasserentsorgung – Gemeinde Neuhausen/Spree
Die Gemeinde Neuhausen/Spree hat mittels einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgabe der Schmutzwasserentsorgung für die vorgenannten Ortsteile Roggosen, Sergen, Gablenz, Neuhausen, Groß Döbbern, Klein Döbbern, Groß Oßnig, Koppatz, Laubsdorf, Komptendorf, Frauendorf und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree (Entsorgungsgebiet) auf die Stadt Cottbus/Chóśebuz übertragen.
Grundlagen der Abwasserentsorgung sind die Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und ihre Benutzung für die Ortsteile Roggosen, Sergen, Gablenz, Neuhausen, Groß Döbbern, Klein Döbbern, Groß Oßnig, Koppatz, Laubsdorf, Komptendorf, Frauendorf und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree ( Abwassersatzung – Gemeinde Neuhausen/Spree ) – kurz AWS – in Verbindung mit der Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz für die Ortsteile Roggosen, Sergen, Gablenz, Neuhausen, Groß Döbbern, Klein Döbbern, Groß Oßnig, Koppatz, Laubsdorf, Komptendorf, Frauendorf und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree ( Abwassergebührensatzung – Gemeinde Neuhausen/Spree ).
Jeder Anschlussnehmer (§ 2 Nr. 5 AWS) eines im Geltungsbereich der Satzung liegenden Grundstücks ist vorbehaltlich der Einschränkungen der AWS einerseits dazu berechtigt, einen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage zu verlangen sowie das anfallende Schmutzwasser in diese einzuleiten (Anschluss- und Benutzungsrecht) und ist andererseits dazu verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen und das gesamte anfallende Schmutzwasser in diese einzuleiten (Anschluss- und Benutzungszwang).
Grundstücke, auf denen das anfallende Schmutzwasser nur dezentral (mobil) entsorgt werden kann, umfasst das Anschluss- und Benutzungsrecht die Entsorgung der Sammelgrube/Kleinkläranlage durch die Stadt. Diese Grundstücke sind an die dezentrale öffentliche Abwasseranlage anzuschließen (Anschlusszwang) und das in den Sammelgruben anfallende Schmutzwasser sowie den nicht separierten Klärschlamm aus den Kleinkläranlagen durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz oder der beauftragten Dritten entsorgen zu lassen (Benutzungszwang).
Die öffentlichen Abwasseranlagen umfassen neben dem Leitungsnetz und den Anlagen zur Behandlung des Abwassers auch die Anlagen und Betriebsteile für die Entleerung und den Transport von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und von nicht separiertem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen.
Folgende Unterlagen entsprechend der Abwassersatzung – Gemeinde Neuhausen/Spree stehen als Download zur Verfügung:
A) Zentrale (leitungsgebundene) Schmutzwasserentsorgung (Neuanschlüsse oder Änderungen)
Formulare I bis III – NEUHAUSEN – Entwässerungsantrag Kanalanschluss ‧ 09.02.2023 Anmeldungs- und Genehmigungspflicht nach § 6 AWS – Gemeinde Neuhausen/Spree
B) Dezentrale (mobile) Schmutzwasserentsorgung
Formular VII – NEUHAUSEN – Anzeige ASG, KKA ‧ PDF ‧ 09.02.2023 Anzeigepflicht gemäß § 9 Abs. 2 AWS – Gemeinde Neuhausen/Spree
C) Einzeformulare
Formular III – NEUHAUSEN – Anmeldung Wassermengen aus privaten Anlagen ‧ PDF ‧ 28.07.2022 Erklärung zum Einsatz von Wassermengen aus privaten Versorgungsanlagen bzw. dem Einsatz von Brauch- und Grauwasser
Formulare IV bis VI – NEUHAUSEN – Anträge Absetzung ‧ PDF ‧ 09.02.2023 Anträge zur Absetzung der nachweislich nicht eigeleiteten Wassermengen (Gartenzähler und Gewerbe) sowie Havariefälle
(Die Absetzung von nachweislich nicht eingeleiteten Wassermengen ist für Grundstücke mit einer abflusslosen Sammelgrube oder nach Abnahme des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation möglich)
Für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung sind von dem Anschlussnehmer Gebühren entsprechend der Abwassergebührensatzung – Gemeinde Neuhausen/Spree zu zahlen. Diese Gebühren werden jährlich neu kalkuliert und in der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen. Die Beschlussunterlagen sind im Stadtverordneteninformationssystem unter Vorlagen, Anträge und Anfragen öffentlich einsehbar.
Rechtsgrundlagen
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Amtsblätter
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