
Fachbereich 40 – Schulen
Tage der offenen Tür der weiterführenden Schulen
Schulentwicklungsplanung
Richtlinie der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz zur Gewährung eines Stipendiums für Lehramtsstudierende im Fach Sorbisch/Wendisch
Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist ein komplexes Thema. Viele Faktoren und Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen. Damit die im Plan aufzunehmenden Veränderungen und Entwicklungsvorschläge rechtzeitig und ausführlich in der Öffentlichkeit diskutiert werden konnten, wurden wichtige Themen im Rahmen von Ausschuss- und Fraktionssitzungen beraten. Die Anregungen und Vorschläge aus der öffentlichen Diskussion konnten somit im folgenden Plandokument ihren Niederschlag finden.
Aufgaben des Fachbereiches
Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten:
Für die inneren Schulangelegenheiten ist das Schulamt zuständig und für die äußeren Schulangelegenheiten ist der Schulträger verantwortlich.
Der Fachbereich Schulen (FB 40) als öffentlicher Schulträger ist ein wichtiger Bestandteil zur Realisierung der organisatorischen, technischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die notwendigen Bildungsangebote an den Cottbuser Schulen zur Sicherung von Unterricht und Erziehung auf Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetz.
Wesentliche Aufgaben des Schulträgers sind z. Bsp.:
- Schulentwicklungsplanung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung III-001/23 - Errichtung von Schulen
- Bereitstellung der Personalkosten sowie Einstellung des nicht lehrenden Personals ( Schulsachbearbeiter,…)
- Bereitstellung der finanziellen Mittel für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen (z. B. Ausstattungsmobiliar, Unterrichtsmittel, IT-Technik)
- Festlegung des Schulbezirks
- Entscheidung über die Verwendung von Schulräumen und -flächen
- Schulentwicklungsplanung: