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Kreisschulbeirat (KSB)

Aufgaben

Der Beirat dient dem Austausch von Informationen und Erfahrungen der Mitglieder untereinander und hat Beratungs- und Anhörungsrechte. Er ist beispielsweise bei der Schulentwicklungsplanung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt sowie bei der Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen zu hören. Er wirkt weiterhin bei Entscheidungen über die Grundsätze der Schülerbeförderung und zu Entscheidungen zu Schulbaumaßnahmen im Landkreis mit. Außerdem kann der Kreisschulbeirat Schulbezirke für Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt festlegen und verändern, soweit dies nicht vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) erfolgt ist.

Mitwirkung

  • 8 Eltern aus dem Kreiselternrat (KER)
  • 8 Lehrer aus dem Kreislehrerrat (KLR)
  • 8 Schüler aus dem Kreisschülerrat (KSR)

Broschüren für Eltern-, Lehrer- und Schülervertretungen

Aufgaben der Kreisräte

Es sollten hierbei alle Schulstufen und -formen vertreten sein. Die Kreisräte haben je nach Landkreis/kreisfreier Stadt unterschiedlich viele Mitglieder: je eine Vertreterin oder ein Vertreter jeder Schule ist Mitglied im Kreisschulbeirat. Die von den Schulen in freier Trägerschaft benannten Vertreterinnen und Vertreter nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Die Kreisräte der Schülerinnen und Schüler, der Eltern sowie der Lehrerinnen und Lehrer nehmen die Interessen ihrer jeweiligen Gruppe auf Kreisebene wahr. Außerdem helfen die Kreisräte bei Problemen und Fragen weiter, die an der einzelnen Schule nicht gelöst werden können und bereiten die Sitzungen der Kreisschulbeiräte vor. Das bedeutet, dass die Mitglieder gemeinsam überlegen, welche Anliegen, Fragen und Wünsche sie an das Schulverwaltungsamt oder das Staatliche Schulamt haben. Weitere Aufgaben sind Wahlen, beispielsweise für den Kreisschulbeirat und die Landesgremien, sowie die Vorbereitung der eigenen Sitzungen. Viele Kreisräte machen durch Pressemitteilungen oder einen eigenen Internetauftritt ebenfalls Öffentlichkeitsarbeit. In ihrer Arbeit werden sie von den Staatlichen Schulämtern unterstützt.

Kontakt: Kreisschulbeirat der Stadt Cottbus/Chóśebuz, PF 101235, 03013 Cottbus