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Betreuungsbehörde

Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz ist mit Inkrafttreten im Jahr 1992 die Örtliche Betreuungsbehörde in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz geschaffen worden.

Die Zuständigkeit der Örtlichen Betreuungsbehörde ist für die Stadt Cottbus/Chóśebuz mit ca. 100.000 Einwohnern gegeben.

  • Beratung und Unterstützung der Betreuer nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
  • Mitwirkung bei der Fortbildung von Betreuern
  • Sachverhaltsermittlung für das Betreuungsgericht
  • Eignungsprüfung ehrenamtlicher Betreuer
  • Eignungsprüfung und Registrierung von Berufsbetreuern
  • Benennung von Betreuern und Verfahrenspflegern gegenüber dem Gericht
  • Vorführungs-/Zuführungsaufgaben
  • Führung von Betreuungen (seit 1. Juli 2005 auch Verfahrenspflegschaften) durch Mitarbeiter der Betreuungsbehörde
  • Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen
  • Beratung der Bürger zu Vorsorgevollmachten
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Rechtsgrundlagen

BetreuungsbehördenorganisationsG ; Bürgerliches Gesetzbuch; Rechtspflegergesetz; Familiensachen und freiwillige Gerichtsbarkeit; Kostenordnung; Betreuungsregistrierungsverordnung (BtRegV)

Formulare und Informationen zum Download

Allgemeine Informationen

Fachbereichsleiterin Soziales

Maren

Dieckmann

Fachbereich 50 - Soziales

Thiemstraße 37

03050

Cottbus

0355 612-4800

0355 612-134801

Betreuungsbehörde

Fachbereich 50 - Soziales

Thiemstraße 37

03050

Cottbus

0355 612-3297