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Zahlungsverkehr

Die Stadtkasse ist für die zentrale Zahlungsabwicklung aller Einnahmen und Ausgaben der Stadt Cottbus zuständig.

Für Einzahlungen bzw. Überweisungen steht Ihnen folgendes Girokonto der Stadt Cottbus zur Verfügung:

IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC der Sparkasse Spree/Neiße: WELADED1CBN

Bei Überweisungen geben Sie bitte das Ihnen mitgeteilte Kassenzeichen oder die Buchungsstelle an.

Bareinzahlungen in der Stadtkasse sind zu folgenden Öffnungszeiten möglich:

Stadtkasse
Neumarkt 5; 3. Etage, Zimmer 360

Dienstag 09:00- 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 – 18:00 Uhr

Weitere Barzahlungsmöglichkeiten bestehen in den bekannten Kassen der Fachbereiche, wie Bürgeramt, Volkshochschule, Bibliothek u.a.

Bei Ihren regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (Grundbesitzabgaben, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer, Elternbeitrag in Kindereinrichtungen, Entgelt Konservatorium u.a.) empfehlen wir Ihnen, per Lastschrift die Beträge von Ihrem Konto abbuchen zu lassen.

Die Stadt Cottbus übernimmt für Sie die Überwachung der Zahlungstermine den Einzug der fälligen Beträge; Betragsänderungen werden dabei berücksichtigt. Sie ersparen sich dadurch das Ausfertigen von Überweisungsbelegen oder Schecks und die (ggf. kostenpflichtige) Änderung Ihres Dauerauftrages bei Ihrer Bank. Kosten aufgrund verspäteter Zahlung (u.a. Mahngebühren, Säumniszuschläge).
Falls Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, erteilen Sie uns formlos oder auf unserem Vordruck ein SEPA-Lastschriftmandat und senden dieses, versehen mit Ihrer Unterschrift, an die Stadtkasse. Sie können dieses auch im Rathaus abgeben. Änderungen bezüglich Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte umgehend schriftlich mit.

Ihre Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren kann jederzeit widerrufen werden und ist somit völlig risikolos.

Eine Abbuchung von einem Sparkonto ist leider nicht möglich.

Rechtsgrundlagen:

Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV

Gebühren:

Grundsätzlich sind keine Gebühren fällig.

Ausnahme:
Stornogebühren der Bank bzw. Sparkasse für die Nichteinlösung einer Lastschrift (z.B. wegen Konto erloschen, Konto weist die erforderliche Deckung nicht aus), die von Ihnen zu vertreten sind, gehen zu Ihren Lasten.

Formulare

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