
Fachbereich 41 – Kultur
Aufgaben des Fachbereiches
Im Fachbereich Kultur wird die öffentliche Kulturförderung der Stadt Cottbus und die Beteiligungen an kulturellen Einrichtungen des Landes Brandenburg in Cottbus koordiniert und organisiert. Weiterhin werden hier die institutionalisierten Förderungen frei getragener Kultureinrichtungen und -projekte sowie die der kulturellen Institutionen der Stadt Cottbus gesichert.
Seit 2024 fördert die Stadt Stadt Cottbus/Chóśebuz jährlich Anbieter von Kunst und Kultur ihrer Stadt. Zu den geförderten Initiativen zählen unter anderem innovative Theaterproduktionen, Kunstausstellungen mit Regionalbezug, Kunst im öffentlichen Raum, sozio-kulturelle Projekte sowie Literatur- und Filmprojekte.
Allgemeine Informationen
Fachbereichsleiterin Kultur
Gabriele
Grube
Neumarkt 5
03046
Cottbus
0355 612-2430
Satzungen
Entgeltordnung für den Eigenbetrieb Tierpark Cottbus
Entgeltordnung für den Eigenbetrieb Tierpark Cottbus
Entgeltordnung für den Eigenbetrieb Tierpark Cottbus
Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule
Gebührensatzung des Stadtarchivs der Stadt Cottbus
Satzung des Stadtarchivs der Stadt Cottbus
Entgelt- und Besucherordnung für das Stadtmuseum Cottbus
Satzung des Stadtmuseums Cottbus
- Informationspflichten des Fachbereich 41 – Kultur gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die vorliegenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geben Auskunft über die Pflichtangaben zu den Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen.
Musikschul-Manager
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im