
Baulandkataster
Das Baulandkataster beinhaltet Flächen unbebauter oder geringfügig bebauter Grundstücke innerhalb der Siedlungsflächen der Stadt Cottbus/Chóśebuz, die für eine Bebauung prinzipiell geeignet erscheinen und aus öffentlich-rechtlicher Sicht zum heutigen Zeitpunkt absehbar wohnbaulich genutzt werden könnten. Die Erfassung der Flächen erfolgt zeichnerisch in Karten, denen Flur, Flurstücksnummer und Straßennamen entnommen werden können. Die erfassten Flächen werden jeweils mit einer Kennziffer versehen und um Angaben zur Flächengröße, dem Ortsteil und zum Planungsrecht ergänzt. Gewerbeflächen umfasst das Baulandkataster nicht.
Welchen Zweck hat ein Baulandkataster?
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden ist ein wichtiger Grundsatz nachhaltiger Stadtentwicklung und im Baugesetzbuch verankert. Das Baulandkataster leistet eine wertvolle Unterstützung mit dem Ziel, bereits erschlossene Bereiche im Sinne einer flächensparenden Siedlungsentwicklung für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Es soll damit der Nachfragesituation begegnet und das Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ verfolgt werden.
Folgendes gilt es hierbei zu beachten:
- Es handelt sich bei den dargestellten Grundstücken um Flächen, die nach erster planungsrechtlicher Beurteilung kurzfristig oder in absehbarer Zeit bebaubar sind.
- Aus der Darstellung leiten sich keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche ab. Die Darstellung ist unverbindlich. Eine Bebaubarkeit kann verbindlich nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
- Fragen der Grundstückseigentümer*innen zur Bebaubarkeit des Grundstückes bzw. Klärung möglicher planungsrechtlicher Grundlagen, die für eine Bebauung erfüllt sein müssen, können im Fachbereich Stadtentwicklung vorab unverbindlich erörtert werden.
- Das Kataster enthält gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen keine personenbezogenen Daten der Grundstückseigentümer*innen.
- · Potentielle Bauflächen können aus mehreren Flurstücken bestehen, Teile eines Flurstücks sein oder sich im Eigentum mehrerer Personen befinden.
- Das Baulandkataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Die Erfassung einer Fläche begründet keine Verkaufsbereitschaft der Eigentümer*innen.
- Es liegen keine Informationen zu etwaigen Verkaufspreisen vor.
An wen richtet sich das Baulandkataster?
Das Baulandkataster ist ein Serviceangebot der Stadt Cottbus/Chóśebuz für Bauinteressenten, Architekten, Investoren und Immobilienmakler.
Aktualisierung und Aufnahme weiterer Flächen in das Baulandkatasters
Wie der Siedlungsraum der Stadt Cottbus/Chóśebuz entwickelt sich die Datenbasis des digitalen Baulandkatasters dynamisch weiter. Die Abbildung im Geoportal der Stadt Cottbus/Chóśebuz folgt diesem ständigen Veränderungsprozess mit hoher Aktualität. Wird im Fachbereich Stadtentwicklung bekannt, dass Flächen bebaut sind, werden diese im Kataster künftig nicht weiter gezeigt. Andererseits werden durch fortlaufende Erhebungen weitere bebaubare Flächen erkannt, werden diese zusätzlich in das Baulandkataster aufgenommen. Wenn Sie Informationen über weitere Flächen (Baulücken) haben, können Sie uns gerne informieren. Ihre Informationen senden Sie bitte mit Angaben zur Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer an die Stadt Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Stadtentwicklung, Karl-Marx-Straße67, 03044Cottbus oder per E-Mail an stadtentwicklung@cottbus.de
Widerspruchsrecht
Die Veröffentlichung des Baulandkatasters der Stadt Cottbus/Chóśebuz wurde gemäß § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer14 am 20.11.2021 angekündigt.
Grundstückseigentümer*innen, die eine Veröffentlichung ihrer Grundstücke im Baulandkataster nicht wünschen, können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen. Die veröffentlichten Daten werden dann umgehend gelöscht. Eine Begründung zum Widerspruch ist nicht erforderlich. Der Widerspruch ist mit Angaben zum Eigentümer*in, der Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer an die Stadt Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Stadtentwicklung, Karl-Marx-Straße67, 03044Cottbus oder per E-Mail an stadtentwicklung@cottbus.de , zu richten.