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Offenlage FNP-Entwurf

In Cottbus/Chóśebuz ist das förmliche Verfahren zur Neuaufstellung des FNP mit dem Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr. IV-068/10) am 24.11.2010 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet worden.

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch erfolgt jetzt vom 08.01.2024 bis 01.03.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit zum FNP-Entwurf. Beteiligen können Sie sich direkt online unter:

Planungsportal Brandenburg

Im Zuge der Veröffentlichung werden außerdem drei öffentliche Infoveranstaltungen angeboten. Hierzu sind interessierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen herzlich eingeladen.

Termine der Infoveranstaltungen:

  • 16.01.2024 17:00 Uhr im Gründungszentrum Startblock B2 an der BTU (Siemens-Halske-Ring 2, 03046 Cottbus)
  • 01.02.2024 17:00 Uhr im Stadthaus – Ratssaal (Erich Kästner Platz 1, 03046 Cottbus)
  • 13.02.2024 17:00 Uhr online LINK zur Videokonferenz
Entwurf FNP (2023)
In Cottbus/Chóśebuz ist das förmliche Verfahren zur Neuaufstellung des FNP mit dem Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr. IV-068-23/10) am 24.11.2010 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet worden. Das Erfordernis der Neuaufstellung des FNP war u.a. aus folgenden Gründen gegeben: Für das ehemalige …

Allgemeine Informationen

Vorbereitende Bauleitplanung

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan, FNP) ist ein Instrument der räumlichen Planung in der Bundesrepublik Deutschland, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird. Unter anderem stellt der FNP dar, welche Flächen sich für das Wohnen, für Gewerbe oder auch den Gemeinbedarf eignen bzw. welche Freiflächen dauerhaft erhalten bleiben sollen. Er wird durch die Gemeinde als Ausdruck ihrer Planungshoheit aufgestellt, erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet und ist durch die höhere Verwaltungsbehörde zu genehmigen. In Cottbus/Chóśebuz wird der FNP von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg genehmigt. Erst mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der FNP rechtswirksam.

Rechtliche Grundlage der Bauleitplanung

Die möglichen Inhalte, das Verfahren der Planaufstellung und die rechtlichen Folgewirkungen des Flächennutzungsplanes sind im Baugesetzbuch definiert. Ergänzende Vorgaben zu den Inhalten finden sich in der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung.

Innerhalb der Bauleitplanung ist der FNP ein vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet. Direkte Wirkung hat ein FNP auf Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie für die Verwaltung und deren Planungen. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bodennutzungen werden im Weiteren durch Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) für einzelne Teile des Gemeindegebiets konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt. Erst mit den Bebauungsplänen wird verbindliches Baurecht geschaffen. Gemeinsam bilden Flächennutzungsplan und Bebauungspläne die gemeindliche Bauleitplanung.

Planungstiefe

Die Darstellungen im FNP beziehen sich nicht auf einzelne Grundstücke, sondern auf größere zusammenhängende Flächen. Damit ist der FNP nicht parzellenscharf. Grundstückseigentümer können aus ihm keine Baurechte ableiten.

Geltungsdauer

Die Geltungsdauer eines Flächennutzungsplanes ist gesetzlich nicht fixiert. Sie muss sich an den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde orientieren. Als Zeithorizont des Cottbuser FNP werden ab dessen Rechtswirksamkeit in der Regel 10 – 15 Jahre angesetzt.

Änderungen

Sind FNPs nicht mehr aktuell oder können neue Bebauungspläne nicht mehr aus dem rechtswirksamen FNP entwickelt werden, dann können FNPs auch geändert und/oder berichtigt werden. Durch Änderungsverfahren, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, wird der FNP soweit wie möglich aktuell gehalten. Nach 15 bis 20 Jahre erfolgt in der Regel jedoch eine Neuaufstellung des FNP.

Neuaufstellung Flächennutzungsplan

Die Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz hat mit Beschluss vom 24.11.2010 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Cottbus/Chóśebuz beschlossen. Das Erfordernis der Neuaufstellung des FNP war u.a. aus folgenden Gründen gegeben:

Für das ehemalige Stadtgebiet Cottbus sowie für die ehemaligen Gemeinden Groß Gaglow und Gallinchen bestehen eigenständige rechtswirksame Flächennutzungspläne, die nach § 204 Abs. 2 fortgelten. Für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Kiekebusch dagegen fehlt bislang ein Flächennutzungsplan. Die bestehenden Flächennutzungspläne sind entsprechend zusammen zu führen, fehlende Bereiche zu ergänzen. Aufgrund der Vergrößerung des Stadtgebietes sowie aus Gründen veränderter städtebaulicher Rahmenbedingungen müssen die Zielvorstellungen an die künftig zu erwartende, städtebauliche Entwicklung in den Teilbereichen ganzheitlich angepasst werden und aktuelle Aussagen und Ziele von Fachplänen und Konzepten wie dem Landschaftsplan (LP), dem integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK), dem Stadtumbaukonzept (STUK) usw. im FNP Berücksichtigung finden.

FNP Entwurf (Veröffentlichung 2024)

Nach der Veröffentlichung des FNP-Vorentwurfes im Jahr 2017, befindet sich die Neuaufstellung des FNP nunmehr in der nächste Phase, dem FNP-Entwurf. Im FNP-Entwurf enthalten sind erstmals alle notwendigen Bestandteile des FNP inkl. Begründung, Beiplänen, Umweltbericht usw.

Der Entwurf zum Flächennutzungsplan wird vom 08.01.2024 bis 01.03.2024 gemäß § 3 (2) BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt eine Auslegung im Foyer des technischen Rathauses (Karl-Marx-Straße 67 / 03044 Cottbus/Chóśebuz).

Entwurf FNP (2023)
In Cottbus/Chóśebuz ist das förmliche Verfahren zur Neuaufstellung des FNP mit dem Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr. IV-068-23/10) am 24.11.2010 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet worden. Das Erfordernis der Neuaufstellung des FNP war u.a. aus folgenden Gründen gegeben: Für das ehemalige …

FNP Vorentwurf (Veröffentlichung 2017)

Die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden anhand des FNP-Vorentwurfes frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Neuaufstellung des FNP und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die frühzeitige Unterrichtung erfolgte u. a. im Rahmen von Informationsveranstaltungen, durch Offenlage der Planunterlagen im Rathaus sowie der digitalen Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet.