
Förderprogramme des Wohnungsbaus
Im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Brandenburger werden sowohl Mietwohnungen als auch selbst genutztes Wohneigentum gefördert.
Dabei werden vor allem Haushalte unterstützt, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Zielgruppen sind insbesondere einkommensschwache Haushalte mit Kindern, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Personen in sozialen Notlagen sowie Studierende und Auszubildende.
Mietwohnungsbau
Das Land Brandenburg gewährt eine Förderung für die Schaffung (beziehungsweise Modernisierung und Instandsetzung) von generationsgerechten Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten
Für die Förderung werden insbesondere Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Studierende und Auszubildende sowie Personen in sozialen Notlagen berücksichtigt. Weiterhin stehen neue Konzepte für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften im Alter und weitere innovative Formen des Zusammenlebens im Fokus. Für Menschen mit schweren Mobilitätsbehinderungen besteht die Möglichkeit in vorhandenen Mietwohnungen für barrierefreie Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten eine Förderung zu erhalten.
Neubau
https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/darlehen/mietwohnungsbau-neubau/
Modernisierung / Instandsetzung
https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/darlehen/mietwohnungsbau-neubau/
Aufzüge
https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/darlehen/mietwohnungsbau-aufzuege/
Wohneigentum
Die Stärkung der Innenstädte und die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen ist Ziel dieser Förderung. Dabei steht die Nutzung von vorhandenem Wohnungs- und Gebäudebestand im Vordergrund.
Eine Förderung von selbst genutztem Wohneigentum ist in allen innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten, in den ausgewiesenen “Vorranggebieten Wohnen” sowie in ausgewiesenen “Konsolidierungsgebieten” möglich.
Erwerb, Neubau und Ausbau
https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/darlehen/wohneigentum-in-innenstaedten-bildung-durch-erwerb-neubau-und-ausbau/
Modernisierung / Instandsetzung
https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/darlehen/wohneigentum-in-innenstaedten-modernisierung-instandsetzung-mit-energetischer-sanierung/
Anschubfinanzierung für Investoren
https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/darlehen/wohneigentum-in-innenstaedten-anschubfinanzierung-fuer-investoren/
Behindertengerechte Wohnraumanpassung
Durch die Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) können Zuschüsse gewährt werden, um Menschen zu unterstützen, die durch Krankheit oder Unfall ohne Anpassungen nicht mehr ihren bisherigen Wohnungen bleiben könnten.
Mit der Förderung soll für Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Wohnsituation soweit verbessert werden, dass ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung möglich ist. Es besteht die Möglichkeit sowohl vorhandene Mietwohnungen als auch vorhandenes Wohneigentum unabhängig von Gebietskulissen zu fördern.
Anpassung von vorhandenem Wohnraum
https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/zuschuesse/behindertengerechte-anpassung-von-vorhandenem-wohnraum/
Aufzüge
https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/darlehen/mietwohnungsbau-aufzuege/