
Städtebauförderung für jedermann
Kommunaler Handlungsleitfaden zur Fördermittelvergabe aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme
Städtebauförderung im UPL-Zeitraum 2024-2026
Aktueller Stand zum Thema Verfügungsfonds
Im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme besteht seit vielen Jahren das Förderinstrument des Verfügungsfonds, der erfolgreich etabliert und eingesetzt wird. Die bisherigen Programme „Wachstum und nachhaltige Erneuerung” und „Sozialer Zusammenhalt” werden ab 2024 durch das Programm „Lebendige Zentren” ergänzt.
Die Verfügungsfonds können eingerichtet werden für die laufenden Förderkulissen:
- Gebietskulissen „Sozialer Zusammenhalt” in Sachsendorf-Madlow, Neu-Schmellwitz und Sandow
- Gebietskulisse „Wachstum· und nachhaltig Erneuerung” Aufwertung
- Gebietskulisse „Lebendige Zentren” – gegenwärtig kein Antrag möglich
Sie ermöglichen für privat initiierte Projekte die Kofinanzierung aus dem Verfügungsfonds mit einer maximalen Summe von 10.000 Euro je Maßnahme und Antragsteller pro Jahr im jeweiligen Fördergebiet. In diese Summe fließen dann jeweils maximal 50 % Städtebauförderungsmittel (Bund/Land/Kommune zu je 1/3) als Zuschuss zu den privat eingezahlten Mittel (StBauFR 2021 vom 14.10.2021).
Die Fördermittel sollen für kleinteilige, ergänzende und nicht-investive Projekte als Unterstützung zur mittel- und langfristigen Maßnahmenumsetzung im Rahmen der regulären Städtebauförderung eingesetzt werden. Die Zweckbindungsfrist beträgt bei investiven Maßnahmen bis zu 26.000 € gemäß StBauFR 2021 10 Jahre.
Über die Förderung und die Förderhöhe entscheidet ein lokales Gremium, das sich aus Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Bürgerschaft, Bürgerverein, Stadtteilmanagement, Sanierungsträger und Stadtverwaltung zusammen
Bei Fragen helfen die Stadtteilmanager in den Gebietskulissen sowie der Fachbereich Stadtentwicklung jederzeit weiter:
Verfügungsfonds
Verfügungsfonds werden in städtebaulichen Gesamtmaßnahmen eingesetzt, um aus dem lokalen Engagement heraus entwickelte (meist kleinere) Projekte finanziell zu unterstützen und somit anzuregen. Mithilfe dieses Fonds können Ideen von privaten Akteuren (z. B. Vereinen, Händlern, Bewohnerinnen und Bewohnern) kurzfristig umgesetzt werden, die der Entwicklung des Fördergebietes dienen. Auf diese Weise setzen Verfügungsfonds einen Anreiz, sich für die Entwicklung der eigenen Gemeinde zu engagieren.
Wie funktioniert der Verfügungsfonds?
Der Verfügungsfonds setzt sich zu maximal 50 % aus öffentlichen Mitteln der Städtebauförderung sowie zu mindestens 50 % aus Eigenmitteln der Initiatoren oder Mittel privater Dritter zusammen.
Bei der Entwicklung von Ideen, dem Ausfüllen des Antrags und auch bei der Gewinnung von Mitstreiterinnen und Mitstreitern stehen die Stadtteilmanager unterstützend zur Seite.
Hintergrundwissen – Verfügungsfonds in der Städtebauförderung
