Amtliche Bekanntmachung: Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Landschaftsplanes der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chośebuz hat in ihrer Sitzung am 25.10.2023 den Entwurf des Landschaftsplanes (LP) in der Fassung von 07/2023 gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen (Beschluss -IV-058/23)
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Landschaftsplanes erfolgt auf Grundlage von §5 Abs.1 BbgNatSchAG gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplans und in Anlehnung an die Vorgaben für die Bauleitplanung gemäß §3 Abs.2 BauGB durch die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Seite www.cottbus.de/landschaftsplan im Zeitraum vom Montag, 08.01.2024 bis einschließlich Freitag, 01.03.2024.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit angeboten:
Die Unterlagen werden im vorgenannten Zeitraum ergänzend im Foyer des Technischen Rathauses (Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus/Chóśebuz) öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Unterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind bis einschließlich 01.03.2024 elektronisch über www.cottbus.de/landschaftsplan einzureichen oder via E-Mail an landschaftsplan@cottbus.de zu richten. Außerdem können Stellungnahmen schriftlich an folgende Adresse versendet werden:
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Planwerk Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben.
In Anlehnung an §3 Abs.3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsverfahren nach §7 Abs.2 des UmwRG gemäß §7 Abs.3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Das Planwerk Landschaftsplan enthält Informationen u.a. zu den Themen:
Allgemeine, schutzgutübergreifende Angaben zum Plangebiet
Derzeitige Nutzungen und zu erwartenden Nutzungsänderungen
Vorhandener und zu erwartender Zustand von Natur und Landschaft (Nullvariante)
Boden, Fläche
Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser)
Klima und Luft
Flächennutzung, Biotoptypen
Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Landschaft, Kultur- und Sachgüter
Mensch, menschliche Gesundheit, Erholungswert von Natur und Landschaft
Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept
Umweltprüfung und Zielabgleich zwischen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
Hinweise zur Umsetzung
Datenschutz
Die amtliche Bekanntmachung wurde im Amtsblatt Nr. 24/2023 vom 16.12.2023 veröffentlicht.
Formular zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Formale Beteiligung der Behörden
- Informationspflichten des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die vorliegenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geben Auskunft über die Pflichtangaben zu den Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen.
Sondernutzungssatzung
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung von Satzungen
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz für
Baumschutzsatzung
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im
Fortschreibung des Landschaftsplanes
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz für