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Untere Jagdbehörde

Die Untere Jagdbehörde berät Sie in allen jagdrechtlichen Fragen und rund um den Erwerb des Jagdscheines.

Voraussetzungen zum Erwerb eines Jagdscheines

  • Sie haben die Jägerprüfung bestanden
  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in Cottbus gemeldet

Notwendige Unterlagen

  • Antrag

  • Nachweis der bestandenen Jägerprüfung (bei Erstbeantragung) / oder Jagdschein

  • Passbild (bei Erstbeantragung)

  • Jagdhaftpflichtversicherung (ist als Kopie dem Antrag beizufügen)

  • amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, bei Zuzug ist in jedem Fall ein amtliches Führungszeugnis vorzulegen)

Hinweise

Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03. des Folgejahres. Informationen zur Jägerprüfung geben Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde und des Stadtbüros. Die öffentliche Bekanntmachung des Prüfungstermins erfolgt im Amtsblatt sowie im Internet.
Gebühr + Jagdabgabe
( für 1 Jahr gültige Jagdscheine)
60,00 EUR
Gebühr + Jagdabgabe
( für 1 Jahr gültigen Jagdschein und 1 Jahr gültigen Falknerschein)
75,00 EUR
Gebühr + Jagdabgabe
( für 3 Jahre gültige Jagdscheine)
155,00 EUR
Gebühr + Jagdabgabe
( für 3 Jahre gültigen Jagdschein und 3 Jahre gültigen Falknerschein)
180,00 EUR
Prüfungsgebühr
(Jägerprüfung)
150,00 EUR
Gebühr
für Wiederholungsprüfung
75,00 EUR
Bezahlung
der Gebühr:
  • Stadtbüro City
  • Stadtkasse

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