
Untere Jagdbehörde
Die Untere Jagdbehörde berät Sie in allen jagdrechtlichen Fragen und rund um den Erwerb des Jagdscheines.
Voraussetzungen zum Erwerb eines Jagdscheines
- Sie haben die Jägerprüfung bestanden
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Cottbus gemeldet
Notwendige Unterlagen
- Antrag
- Nachweis der bestandenen Jägerprüfung (bei Erstbeantragung) / oder Jagdschein
- Passbild (bei Erstbeantragung)
- Jagdhaftpflichtversicherung (ist als Kopie dem Antrag beizufügen)
- amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, bei Zuzug ist in jedem Fall ein amtliches Führungszeugnis vorzulegen)
Hinweise
Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03. des Folgejahres. Informationen zur Jägerprüfung geben Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde und des Stadtbüros.
Die öffentliche Bekanntmachung des Prüfungstermins erfolgt im Amtsblatt sowie im Internet.
Gebühr + Jagdabgabe ( für 1 Jahr gültige Jagdscheine) | 60,00 EUR |
Gebühr + Jagdabgabe ( für 1 Jahr gültigen Jagdschein und 1 Jahr gültigen Falknerschein) | 75,00 EUR |
Gebühr + Jagdabgabe ( für 3 Jahre gültige Jagdscheine) | 155,00 EUR |
Gebühr + Jagdabgabe ( für 3 Jahre gültigen Jagdschein und 3 Jahre gültigen Falknerschein) | 180,00 EUR |
Prüfungsgebühr (Jägerprüfung) | 150,00 EUR |
Gebühr für Wiederholungsprüfung | 75,00 EUR |
Bezahlung der Gebühr: |
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