
Aktuelle Informationen der Unteren Naturschutzbehörde Cottbus/Chóśebuz
Naturschutz in Bauvorhaben
Bei der Durchführung von baugenehmigungspflichtigen Baumaßnahmen (Neubau-, Abriss- und Sanierungsmaßnahmen) ist regelmäßig die Erforderlichkeit von besonderen Bauvorlagen entsprechend der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung – BbgBauVorlV zu beachten.
Unter Anlage 3 (1) der BbgBauVorlV im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg finden Sie die zu prüfenden naturschutzfachlichen Tatbestände. Insbesondere bei sanierungs- und Abrissvorhaben weisen wir auf die rechtzeitige Beachtung der unter Punkt 1.4 aufgeführten artenschutzrechtlichen Punkte hin.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde Cottbus/Chóśebuz gerne zur Verfügung.
Besondere Informationen
Rechtsvorschriften Natur des MLUK:
Rechtsvorschriften Natur des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Biber (Brandenburgische Biberverordnung – BbgBiberV) vom 17. April 2020
Informationen zu Bienenschwärmen, Wespen und Hornissen