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Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)

Die Kfz-Zulassungsbehörde bietet sämtliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Zulassung, Umschreibung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen und ihren Anhängern zum Straßenverkehr stehen. Auch die Zuteilung von Kennzeichen für Kleinfahrzeuge (Boote usw.) wird hier bearbeitet.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung haben Sie seit 1. Juli 2022 die Möglichkeit, Online-Anträge im Bereich Kfz-Zulassung zu stellen.

Welche Vorgänge sind möglich?

  • Wunschkennzeichen reservieren
  • Außerbetriebsetzung
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung
  • Adressänderung
  • Neuzulassung

Information des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Zulassung von ukrainischen Fahrzeugen in Deutschland

Bund und Länder haben sich auf ein Verfahren bzgl. des Umgangs mit ukrainischen Fahrzeugen ab dem 01. Oktober 2024 geeinigt. Wesentliches Ergebnis ist, dass die ukrainischen Fahrzeuge, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, ab dem 01. Oktober 2024 in Deutschland zulassungspflichtig sind.

Informationen und Erläuterungen dazu finden Sie in einem Fragenkatalog unter folgendem Link: Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine: Maßnahmen des BMDV

Kontaktformular

Kontaktformular Kfz-Zulassungsbehörde

Für die Kontaktaufnahme mit der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie das folgende Formular nutzen. Wir können Ihr Anliegen nur sachgerecht bearbeiten, wenn Sie uns die mit * gekennzeichneten Angaben mitteilen. Falls Sie für die Zulassung oder Umschreibung eines Kfz ein bestimmtes Kennzeichen wünschen, reservieren Sie dieses bitte zunächst auf Ihren Namen unter wunschkennzeichen.cottbus.de und geben es bei Ihrer Anfrage an.



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Ich habe die Hinweise zum Datei-Upload gelesen und stimme dem zu.
Ihre Dateien werden als E-Mail ohne zusätzliche Verschlüsselungstechniken an den genannten Empfänger innerhalb der Stadt Cottbus/Chóśebuz gesendet.

Alle gesendeten Informationen können daher u.U. während der Übermittlung von Dritten eingesehen werden. Sicherheitshalber sollten Sie keine Kennwörter, Kreditkartennummern oder andere persönliche Informationen versenden, die Sie geheim halten wollen. Die Integrität der Daten ist im Moment noch nicht gewährt, da eine E-Mail zurzeit noch einer Postkarte entspricht.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Anträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

Aus Gründen der IT-Sicherheit ist es nicht möglich, Anhänge beliebigen Formats oder beliebiger Größe zu senden bzw. zu empfangen. Es werden nur Dateianhänge der nachstehenden Formate akzeptiert: *.PDF (Portable Document Format), *.JPG, *.JPEG (Bildformate)

Die Anhänge dürfen technisch bedingt nicht mehr als 10 Megabyte Umfang haben.

Ich willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit der Stadt Cottbus/Chóśebuz ein. Ich kann diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt rechtmäßig.

Weitere Hinweise habe ich unter den Informationspflichten zur Nutzung von Kontaktformularen zur Kenntnis genommen.:


1. Datenschutzbestimmungen für die Internetseite der Stadt Cottbus/Chóśebuz

2. Informationspflichten zur Nutzung von Kontaktformularen


Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.



Kontakt

Postadresse:
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Postfach 10 12 35
03012 Cottbus
Besuchsadresse:
KfZ-Zulassungsbehörde der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Karl-Marx-Straße 69
03044 Cottbus
Telefon
0355 612-4777

Möglichkeiten zur Terminvereinbarung

Die KfZ-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz bearbeitet Bürgeranliegen vorwiegend mit Termin.

Es besteht die Möglichkeit, an jedem Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr alle Bereiche des Bürgerservice mit Ausnahme der Staatsangehörigkeitsbehörde ohne Termin aufzusuchen. An den Tagen ist jedoch mit langen Wartezeiten zu rechnen sowie, je nach Kundenaufkommen, der Ticketautomat gesperrt, sodass dringend eine Terminbuchung empfohlen wird.

Für die Terminvereinbarung in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz bestehen folgende Möglichkeiten:

Internet:

Terminvereinbarungen sind für allgemeine Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten sowie zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels über folgende Online-Anwendung möglich:

E-Mail: kfz-zulassung@cottbus.de

Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen und einen Terminwunsch mit. Ein Termin wird Ihnen zeitnah mitgeteilt.

Telefon: 0355 612-4777

Erreichbarkeit der Hotline:

  • Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr