
Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)
Die Kfz-Zulassungsbehörde bietet sämtliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Zulassung, Umschreibung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen und ihren Anhängern zum Straßenverkehr stehen. Auch die Zuteilung von Kennzeichen für Kleinfahrzeuge (Boote usw.) wird hier bearbeitet.
(mit Formularen)
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung haben Sie seit 1. Juli 2022 die Möglichkeit, Online-Anträge im Bereich Kfz-Zulassung zu stellen.
Welche Vorgänge sind möglich?
- Wunschkennzeichen reservieren
- Außerbetriebsetzung
- Wiederzulassung
- Umschreibung
- Adressänderung
- Neuzulassung
Information des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Zulassung von ukrainischen Fahrzeugen in Deutschland
Bund und Länder haben sich auf ein Verfahren bzgl. des Umgangs mit ukrainischen Fahrzeugen ab dem 01. Oktober 2024 geeinigt. Wesentliches Ergebnis ist, dass die ukrainischen Fahrzeuge, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, ab dem 01. Oktober 2024 in Deutschland zulassungspflichtig sind.
Informationen und Erläuterungen dazu finden Sie in einem Fragenkatalog unter folgendem Link: Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine: Maßnahmen des BMDV
Kontaktformular
wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen, jedoch bitten wir auf Grund der großen Vielzahl von Nachfragen um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage mehrere Tage dauern kann.
Richten Sie Ihre Anfrage bitte nur einmalig an uns, damit Mehrfach-Beantwortungen vermieden werden.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ihr Team der Kfz-Zulassungsbehörde
Kontakt
Postadresse: Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz Postfach 10 12 35 03012 Cottbus | Besuchsadresse: KfZ-Zulassungsbehörde der Stadt Cottbus/Chóśebuz Karl-Marx-Straße 69 03044 Cottbus |
Möglichkeiten zur Terminvereinbarung
Die KfZ-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz bearbeitet Bürgeranliegen vorwiegend mit Termin.
Es besteht die Möglichkeit, an jedem Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr alle Bereiche des Bürgerservice mit Ausnahme der Staatsangehörigkeitsbehörde ohne Termin aufzusuchen. An den Tagen ist jedoch mit langen Wartezeiten zu rechnen sowie, je nach Kundenaufkommen, der Ticketautomat gesperrt, sodass dringend eine Terminbuchung empfohlen wird.
Für die Terminvereinbarung in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz bestehen folgende Möglichkeiten:
Internet:
Terminvereinbarungen sind für allgemeine Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten sowie zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels über folgende Online-Anwendung möglich:
E-Mail: kfz-zulassung@cottbus.de
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen und einen Terminwunsch mit. Ein Termin wird Ihnen zeitnah mitgeteilt.
Telefon: 0355 612-4777
Erreichbarkeit der Hotline:
- Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr
- Dienstag und Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr