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Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung bei einem flächendeckenden, mehrstündigen Stromausfall

Die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG gibt für den Fall eines flächendeckenden mehrstündigen Stromausfalls folgende Empfehlungen:

TRINKWASSER

  • Gehen Sie so sparsam wie möglich mit Trinkwasser um.

  • Bevorraten Sie sich mit 20 Liter Trinkwasser pro Haushalt.

  • Nutzen Sie das vorhandene Trinkwasser möglichst mehrfach (z.B. erst Geschirrabwasch, danach WC Spülung).

  • Schließen Sie unbedingt alle Wasserhähne! Damit verhindern Sie das Eindringen von Keimen durch den entstandenen Unterdruck in den Leitungen sowie das massenhafte und gleichzeitige Auslaufen von Wasser nach Wiederinbetriebnahme. (Alte Armaturen mit Drehverschluss müssen im Uhrzeigersinn gedreht werden, um sie zu schließen.)

  • Schützen Sie im Winter unbedingt alle freiliegenden Trinkwasserleitungen und Wasserzähler im Haus, im Keller und in Nebengebäuden, um Frostschäden zu vermeiden.

  • Bei einem Totalausfall der Wasserversorgung sollten Sie nach der Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserversorgung das Trinkwasser vor der Zubereitung von Speisen und Getränken zunächst abkochen, bis es von Seiten der LWG anderslautende Informationen gibt.

ABWASSER

  • Vermeiden Sie so weit wie möglich das Auftreten von Abwasser.

  • Sorgen Sie in Ihren Eigenheimen für eine funktionierende Rückstausicherung in Ihrer Abwasserleitung.

  • Sollte Ihr Keller von Abwasser überflutet werden, betreten/reinigen Sie ihn nur, wenn (tatsächlich) kein Strom fließt, sonst besteht die Gefahr eines Stromschlags. Deshalb besondere Vorsicht bei Wiederinbetriebnahme der Stromversorgung.

  • Entsorgen Sie das anfallende Abwasser unter weitgehendster Einhaltung der Hygienestandards und nicht im öffentlichen Raum, um das Auftreten von Krankheiten zu vermeiden.

KONTAKT zur LWG:

Im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls funktionieren auch die Telefone nicht. Deshalb erreichen Sie den Krisenstab der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG nur persönlich in der Lehrwerkstatt Am Großen Spreewehr 6 in 03044 Cottbus (Kläranlage).

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Fließt weiter Trinkwasser aus meinem Hahn, auch wenn der Strom ausfällt?

Ja, der Regelbetrieb ist gesichert!

Die LWG betreibt in ihrem Versorgungsgebiet insgesamt neun Wasserwerke unterschiedlicher Größe, je nach der Zahl der zu versorgenden Einwohner. Dabei ist unser größtes Wasserwerk in Cottbus-Sachsendorf auf besondere Weise für eine Unterbrechung der Stromversorgung abgesichert. In diesem Fall würde nach spätestens 10 Sekunden eine mit Diesel betriebene 350 kVA-Netzersatzanlage für die nötige Elektroenergie sorgen.

Mit Hilfe des Notstromaggregats können die Reinwasserstufen weiterarbeiten und Trinkwasser ins Verteilnetz pumpen. Sind die Reinwasserbehälter leer und immer noch kein Strom verfügbar, kann die Rohwasseraufbereitung händisch angefahren und ebenfalls von einem Notstromaggregat mit Energie versorgt werden. Auf diese Weise ist ein Regelbetrieb des Wasserwerks Sachsendorf für mindestens 24 Stunden abgesichert, dann müsste nachgetankt werden. Auch hierfür haben wir die entsprechenden Vorkehrungen getroffen.

Unsere Reinwasserbehälter im Versorgungsgebiet haben eine Gesamtkapazität, um alle Kunden mindestens einen Tag lang mit Trinkwasser zu versorgen. Dabei gehen wir von einem durchschnittlichen Tagesverbrauch von ca. 19.000 m³ im gesamten Versorgungsgebiet aus. Sollte es zu einem flächendeckenden Stromausfall kommen, wird sich voraussichtlich der Wasserbedarf halbieren, da nicht mehr gekocht werden kann und es auch kein warmes Wasser z.B. zum Duschen und Baden geben wird. Je geringer der Wasserverbrauch, umso länger halten unsere Reserven.

Da die LWG in Cottbus zwei Wasserwerke in einem Verbundsystem betreibt, gibt es eine zusätzliche Absicherung. Außerdem sind wir in der Lage, mit stationären und mobilen Notstromaggregaten den Betrieb aller Wasserwerke aufrechtzuerhalten. Die Zeitdauer hängt dabei im Wesentlichen von der Verfügbarkeit des Kraftstoffs ab. Aktuell haben wir eine Tankkapazität, die für mehrere Tage reicht. Wir gehen jedoch davon aus, dass wir als Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Bedarfsfall durch das Land Brandenburg mit weiterem Treibstoff versorgt werden.

Die Funktionsweise der Notstromaggregate testen wir regelmäßig. Außerdem sind wir in enger Abstimmung mit dem Verwaltungsstab der Stadt Cottbus und den regionalen Katastrophenschutzbehörden, um das Vorgehen im Fall eines Stromausfalls zu beraten. Auch in unserem Unternehmen selbst kann kurzfristig ein Krisenstab seine Arbeit aufnehmen.

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Funktioniert die Entsorgung des Abwassers auch bei Stromausfall?

Die Antwort auf diese Frage hängt wesentlich von der Art der Abwasserentsorgung ihres Grundstücks ab. Grundsätzlich jedoch gilt, dass alle Entsorgungsarten technische Grenzen haben und es deshalb bei einem flächendeckenden Stromausfall die oberste Maxime sein muss, so wenig wie möglich Abwasser zu erzeugen.

Entsorgung des Abwassers

Bei der Entsorgung des Abwassers wird zwischen 3 wesentlichen technischen Möglichkeiten entschieden:

1. Entsorgung über ein Freigefälle-Kanalnetz

Durch das Freigefälle gelangen die Abwässer direkt zu einer Kläranlage, ohne dass Pumpen das Abwasser weiterfördern müssen; deshalb wird kein Strom benötigt. Ein solches Freigefälle-Kanalnetz gibt es in den Entsorgungsbereichen Cottbus sowie in kleinerem Maßstab am Wohngebiet Kolkwitz-Klinikum, in der Siedlung Casel und im Kastanienweg in Klein Döbbern.

2. Entsorgung über Pumpwerke und Freigefälle

Ist es nicht möglich, über die gesamte Strecke bis zur Kläranlage ein Freigefälle zu ermöglichen, sorgen Pumpstationen dafür, dass das Abwasser weitergeleitet und dann in Freigefälle-Kanäle gepumpt wird. Insgesamt betreibt die LWG über 400 Pumpstationen unterschiedlicher Größe. Eine im Unternehmen vorhandene Notfall-Prioritätenliste legt fest, welches Hauptpumpwerk bei einem flächendeckenden Stromausfall mittels Notstromaggregat weiter betrieben werden kann. Entscheidende Kriterien sind hier unter anderem die Anzahl der angeschlossenen Einwohner und das zur Verfügung stehende Rückstauvolumen im Kanal.

3. Entsorgung über Sonderentwässerungsverfahren (Vakuum- und Druckentwässerung)

Die Vakuum- und Druckentwässerung wird vor allem in Wasserschutzgebieten und lockeren Siedlungsstrukturen genutzt. Die Schächte für diese Art der Entwässerung befinden sich auf den Grundstücken und haben technologisch bedingt nur eine begrenzte Aufnahmekapazität. Bei einem Stromausfall geht der Unterdruck eines Vakuumsystems relativ rasch verloren und die Entsorgung des Abwassers kann nicht mehr regelgerecht erfolgen. Auch eine Druckentwässerung hat auf Ihrem Grundstück nur relativ wenig Stauraum und ohne Strom arbeitet auch diese Anlage nicht mehr. Die Gefahr besteht, dass das Abwasser an die Oberfläche tritt und sich seinen Weg bahnt. Deshalb muss hier der Anfall des Abwassers schnellstmöglich reduziert bzw. gänzlich eingestellt werden.

Reinigung des Abwassers

Die Reinigung der unter Punkt 1, 2 und 3 entsorgten Abwässer erfolgt auf zentralen Kläranlagen. Die LWG betreibt im Auftrag ihrer Gesellschafter insgesamt neun Kläranlagen: in Cottbus, Drebkau, Kolkwitz-Klinikum, Groß Döbbern, Sergen, Klein Döbbern/Hustal, Halbe, Casel und Straupitz.

Die Kläranlage Cottbus kann dabei aufgrund der Eigenerzeugung von Biogas und der vorhandenen Blockheizkraftwerke für den Zeitraum von mehreren Stunden ohne Fremdstrom das zugeführte Abwasser reinigen.

Alle anderen zentralen Kläranlagen sind auf Fremdstrom angewiesen. Bei einem Blackout müsste die Reinigung des Abwassers eingestellt werden, wenn keine Versorgung über ein Notstromaggregat möglich ist. Die Kläranlage Straupitz verfügt über ein eigenes stationäres Notstromaggregat.

4. Kleinkläranlagen

Die auf den Grundstücken befindlichen Kleinkläranlagen sollten bei einem flächendeckenden Stromausfall durch den jeweiligen Grundstückseigentümer mittels eines Notstromaggregates weiter betrieben werden.

5. Abflusslose Sammelgruben

Die Entsorgung erfolgt durch Saugwagen.

Aber: Die Anzahl der in der LWG vorhandenen Saugwagen und auch deren Kapazität ist beschränkt. Deshalb kann bei einem flächendeckenden Stromausfall eine mobile Entsorgung von Abwasser nur in besonders schwerwiegenden Fällen erfolgen. Auch hier legen die Verantwortlichen Prioritäten fest und entscheiden je nach aktueller Lage. Außerdem ist eine Notentsorgung durch Saugwagen nur so lange möglich, wie dafür der notwendige Kraftstoff vorhanden ist.

Zusammenfassung

1. Jeder Hausbesitzer ist per Satzung verpflichtet, sich vor Rückstau von Abwasser aus dem Kanal zu schützen, egal ob die Ursache dafür Starkregen oder Ausfall der Stromversorgung sind. Kontrollieren Sie deshalb unbedingt und zeitnah Ihre Rückstausicherung.

2. Sollte es zu einem flächendeckenden Stromausfall kommen, muss es die oberste Maxime sein, so wenig wie möglich Abwasser zu erzeugen. Schränken Sie vor allem das Baden, Duschen, den Einsatz von Waschmaschinen und vor allem auch die Toilettenspülungen weitgehend ein.

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