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Aufgaben/Leistungen

  • Infektionsschutz >
    • Grundlage bildet das Infektionsschutzgesetz. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
  • Kommunalhygiene
    • Einflussnahme auf gesundheitsfördernde Umweltbedingungen
  • Krankenhaushygiene
    • Krankenhaushygiene beinhaltet die Überwachung und fachliche Beratung medizinischer Einrichtungen in Fragen der Hygiene und Infektionsprävention
  • Umwelthygiene / Umweltmedizinische Beratung
    • Einflussnahme auf gesundheitsfördende Umweltbedingungen
  • Hygieneüberwachung und Aktivitäten
    • Kontrollen in KiTas und anderen Gemeinschaftseinrichtungen
    • Kontrollen in Bädern, Saunabädern, Sportstätten, Fitnessstudios, Kosmetikeinrichtungen und anderen Freizeiteinrichtungen.
    • Überwachung von Trink- und Badewasser und Innenraumluft
      • Badestellen im Land Brandenburg
        Hier können online über die Karte Informationen über Badestelle und Badestrand, die aktuelle Wasserqualität, Infrastruktur, Ausstattung und Versorgung abgerufen werden.
    • Kontrollen von Friedhöfen und des Bestattungswesens
    • Überwachung der Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen
    • Beurteilung von Bauplänen
    • Mitwirkung an gesundheitlich bedeutsamen Planungen und Vorhaben
    • Aufnahme von Meldungen über Infektionskrankheiten und Durchführung von Gegenmaßnahmen
    • Zusammenarbeit mit und Kontrolle von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
    • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern über hygienische und umweltmedizinische Fragen.

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