
Hygiene
Aufgaben/Leistungen
- Infektionsschutz >
- Grundlage bildet das Infektionsschutzgesetz. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
- Kommunalhygiene
- Einflussnahme auf gesundheitsfördernde Umweltbedingungen
- Krankenhaushygiene
- Krankenhaushygiene beinhaltet die Überwachung und fachliche Beratung medizinischer Einrichtungen in Fragen der Hygiene und Infektionsprävention
- Umwelthygiene / Umweltmedizinische Beratung
- Einflussnahme auf gesundheitsfördende Umweltbedingungen
- Hygieneüberwachung und Aktivitäten
- Kontrollen in KiTas und anderen Gemeinschaftseinrichtungen
- Kontrollen in Bädern, Saunabädern, Sportstätten, Fitnessstudios, Kosmetikeinrichtungen und anderen Freizeiteinrichtungen.
- Überwachung von Trink- und Badewasser und Innenraumluft
- Badestellen im Land Brandenburg
Hier können online über die Karte Informationen über Badestelle und Badestrand, die aktuelle Wasserqualität, Infrastruktur, Ausstattung und Versorgung abgerufen werden.
- Badestellen im Land Brandenburg
- Kontrollen von Friedhöfen und des Bestattungswesens
- Überwachung der Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen
- Beurteilung von Bauplänen
- Mitwirkung an gesundheitlich bedeutsamen Planungen und Vorhaben
- Aufnahme von Meldungen über Infektionskrankheiten und Durchführung von Gegenmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit und Kontrolle von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern über hygienische und umweltmedizinische Fragen.