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Offenes Beratungsangebot mit kompetenten Fachkräften ohne Wartezeit und Formalitäten

Die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle bietet ein offenes niederschwelliges Beratungsangebot für Eltern und andere vertretungsberechtigten Bezugspersonen, die ein Entwicklungsrisiko ihres Kindes vermuten, Fragen zur Entwicklung ihres Kindes haben oder ggf. Kontaktadressen suchen. Die offene Beratung erfolgt allgemein durch unsere Heilpädagoginnen bzw. speziell durch andere Professionen. Informationen zu sozialrechtlichen Fragen können Bestandteil der Beratung sein. Eine Vermittlung an weiterführende oder ergänzende Dienste und Einrichtungen kann ein Ergebnis sein.

Ist erkennbar, dass eine Entwicklungsbeeinträchtigung des Kindes vorliegt und / oder die Eltern einen Beratungsbedarf haben, kann die offene Beratung (Frühberatung) in eine Erstberatung zur Frühförderung übergehen.

Mobile Hausfrühförderung, mobile Betreuung in Kindertagesstätten und ambulante Betreuung in der interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle

Je nach Indikation und Behandlungsplan kann die heilpädagogische Förderung mobil in der Häuslichkeit, in der Kindertagesstätte oder auch ambulant in der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle stattfinden.

Die physiotherapeutische Behandlung kann ebenfalls mobil in der Kindertagesstätte oder ambulant in der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle stattfinden.

Ergotherapie und Logopädie können aktuell ausschließlich ambulant erfolgen. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit einzelner Beratungs- und Hospitationseinheiten in der Kindertagesstätte oder auch in der Häuslichkeit.

Fachkompetente Beratung, gezielte und möglichst frühzeitige interdisziplinäre Diagnostik

Die interdisziplinäre Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik als Bestandteil der komplexen Leistungen „Frühförderung / Früherkennung“ wird von den einzelnen Professionen, federführend durch den verantwortlichen Arzt, durchgeführt.

In Abstimmung mit den Bezugspersonen des Kindes wird die Behandlung und / oder Förderung angezeigt und ein Förder- und Behandlungsplan erstellt. Zugleich enthält der Förder- und Behandlungsplan Angaben darüber, in welcher Einrichtung die Leistung durchgeführt werden soll (u. a. in der Häuslichkeit, in der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle sowie bei anderen heilpädagogischen Leistungserbringern, in Integrationskindertagesstätten, in Regelkindertagesstätten, bei niedergelassenen Therapeuten, in Sozialpädiatrischen Zentren [SPZ], in Erziehungs- und Familienberatungsstellen).

Ist eine weiterführende und/ oder multifunktionelle Diagnostik angezeigt, wird den Eltern eine entsprechende Institution empfohlen (u. a. Sozialpädiatrisches Zentrum, Orthopäde, HNO – Arzt usw.).

Die Früherkennung und interdisziplinäre Diagnostik sind als Eingangs-, Verlaufs-, und Abschlussdiagnostik angelegt. Sie werden in Abstimmung (Beratung) mit den Bezugspersonen des Kindes erbracht und umfassen alle Dimensionen der kindlichen Entwicklung. Weiterhin beinhalten sie die Beobachtung und Beurteilung der Kind – Eltern – Interaktion, sind handlungs- und alltagsorientiert und zielen auf die Teilhabe und Rehabilitation des Kindes in seiner realen Lebenswelt ab. Für die Früherkennung und Diagnostik werden normorientierte Verfahren, wie Screenings, fachspezifische Befunderhebungen und standardisierte Testverfahren, zur Feststellung des Entwicklungsstandes eingesetzt. Weiterhin werden förderdiagnostische Verfahren genutzt, einschließlich freier und hypothesengeleiteter Beobachtung des spontanen und reaktiven Verhaltens des Kindes. Ziel ist die Integration der diagnostischen Einzelbeiträge und Befunde in eine systemische Gesamtschau, welche als Grundlage für die Erstellung des Förder- und Behandlungsplanes dient.

Im interdisziplinären Teamgespräch werden die Ziele für das Kind und für die Eltern sowie der zusätzliche Bedarf beschrieben. Die Entscheidung über den Zeitumfang der Maßnahme sowie die durchzuführende Einrichtung richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Entwicklungsauffälligkeit / Krankheit des Kindes.

Nach Entbindung von der Schweigepflicht durch die Eltern wird der niedergelassene Kinderarzt schriftlich in einem Arztbrief über die verordneten / empfohlenen Frühfördermaßnahmen informiert.

Erstberatung und Erstanamnese

Die Erstberatung bietet den Eltern und anderen Bezugspersonen die Möglichkeit, sich mit dem Thema Frühförderung in der konkreten Situation mit ihrem Kind auseinanderzusetzen.

Die Erstberatung bietet dem Berater die Möglichkeit, sensibel die Situation der Eltern und des Kindes zu erfassen, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen und diese in das Beratungskonzept zu integrieren. Um ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen, kann die Erstberatung in der häuslichen Umgebung, aber auch in der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle, in der Kindertagestätte oder in einer anderen Tages- und Betreuungseinrichtung stattfinden.

In der Erstberatung erfolgt die Abklärung des Anliegens der Eltern. Weiterhin werden die Eltern über die Arbeitsweise sowie die Förder- und Therapiemöglichkeiten der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle oder anderer Frühförderangebote informiert (Auftragsklärung). Die Aufnahme anamnestischer Daten einschließlich der Schweigepflichtentbindung bereitet die interdisziplinäre Eingangsdiagnostik vor. Die Anamnese kann je nach Gesprächsverlauf mit den Eltern durch eine andere Profession (Arzt, Therapeut, Pädagoge) fortgeschrieben werden. Die Sozialanamnese verbleibt als Dokumentation in der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle.

Anamnese und kinderärztliche Befunderhebung auf entwicklungsneurologischer Grundlage

Die ärztliche Diagnostik umfasst im Einzelnen insbesondere:

  • Erweiterung und Aktualisierung der Anamnese durch Gespräche mit Eltern und oder anderen Bezugspersonen, insbesondere über die bisherige körperliche, motorische, perzeptive, kognitive emotionale und psychosoziale Entwicklung und Gesundheit des Kindes
  • sozialpädiatrische, neuropädiatrische und allgemeinpädiatrische Diagnostik sowie die Indikationsstellung für weitere diagnostische Maßnahmen
  • Diagnostik durch Beobachtung des spontanen und reaktiven Verhaltens des Kindes
  • Orientierende Entwicklungsdiagnostik zu allen Entwicklungsbereichen
  • Einholung und Auswertung extern relevanter und medizinischer Befunde
  • Abstimmung mit Eltern
  • Dokumentation der ärztlichen Eingangsdiagnostik

In der Arztsprechstunde erfolgen nach der Eingangsdiagnostik im weiteren Verlauf entwicklungsneurologische Kontrolluntersuchungen und eine Begleitung der Familie bei dem weiteren Entwicklungsprozess des Kindes.

Dazu gehören:

  • Aktualisierung der Anamnese und des entwicklungsneurologischen Befundes und Überprüfung des Effektes der bisherigen Maßnahmen
  • Aktualisierung der Förder- und Behandlungsempfehlungen, einschließlich Indikationsstellung für Heil- und Hilfsmittel und/ oder weiterführende Diagnostik
  • Kontaktaufnahme bzw. Zusammenarbeit mit anderen medizinischen, therapeutischen, pädagogischen Einrichtungen sowie weiteren Institutionen, die in die Betreuung bzw. Versorgung des Kindes einbezogen sind
  • Begleitung der Familie in schwierigen Phasen der Entwicklung und bei notwendigen Entscheidungsprozessen
  • Bei Bedarf Erstellung von ärztlichen Befundberichten für Ämter im Prozess der Beantragung weiterer Leistungen für das Kind
  • Dokumentation der ärztlichen Verlaufs- und Eingangsdiagnostik

Individuelle heilpädagogische Förderung

Die heilpädagogischen Aufgaben bestehen darin, die Entwicklung des Kindes in allen Bereichen und die Entfaltung seiner Persönlichkeit mit heilpädagogischen Mitteln anzuregen. Im Einzelnen umfasst dies insbesondere:

  • heilpädagogische Spielförderung
  • Unterstützung der motorischen, kognitiven, sprachlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung
  • Erhalt und Erweiterung kindlicher Handlungskompetenz
  • Unterstützung lernförderlicher Grundlagen des Kindes und positiver Bedingungen in seiner Lebenswelt
  • Förderung der Kind- Eltern- Interaktion
  • Förderung Fein- und graphomotorischer Fähigkeiten
  • taktile- kinästhetische, visuelle und akustische Wahrnehmungsschulung
  • Schulung der Konzentration und Aufmerksamkeit
  • Durchführung des Marburger – Konzentrationstrainings
  • Anwendung des IntraAct Plus – Konzeptes
  • Beratung und Begleitung bei Verhaltensauffälligkeiten
  • Vermeidung spezieller Entwicklungsrisiken in der Lebenswelt des Kindes
  • Förderung der Teilhabe des Kindes in seiner sozialen Umgebung
  • Vorbereitung des Kindes auf die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung oder Schule
  • Anwendung wissenschaftlich anerkannter Förderansätze
  • Anpassung der Förderinhalte an den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes

Individuelle logopädische Behandlung

Die logopädischen Aufgaben bestehen in der Unterstützung und Förderung von Kommunikationsbereitschaft und -kompetenz des Kindes sowie seiner Ausdrucksmöglichkeiten. Dabei ist es wesentlich, das Interesse des Kindes zu wecken, es zur vielfältigen Kommunikation zu ermutigen und dafür Sorge zu tragen, dass ihm hierzu in seiner Lebenswelt Gelegenheiten bereitstehen.

Insbesondere umfasst dies:

  • Sprachtherapeutische Arbeit am Kind, d.h. sprachvorbereitende und sprachentwicklungsunterstützende Maßnahmen mit entsprechenden sprachfördernden Materialien und anerkannten sprachwissenschaftlichen Therapieansätzen
  • Hilfestellungen – funktionell, wie Ess- und Trinkfähigkeiten entwickeln, Verbesserung der Atmung und Artikulation
  • Beratung zu technischen Kommunikationshilfen zur Lautsprachersetzung als begleitendes sprachtherapeutisches Mittel
  • Erkennen und Aufbrechen von Kommunikationsbarrieren in der Umwelt des Kindes

Um das fachliche Angebot für die Kinder abzurunden, erfolgt im Bedarfsfall eine Kooperation mit niedergelassenen Logopäd*innen und / oder dem SPZ.

Individuelle physiotherapeutische Behandlung

Physiotherapeutische Aufgaben bestehen in der Förderung der motorischen Entwicklung des Kindes und in der Hilfe für die Familie, die Bewegungsmöglichkeiten des Kindes im Alltag zu erleichtern, zu nutzen und deren Variabilität zu unterstützen. Dabei ist es wesentlich die motorische Eigenaktivität des Kindes als Zentrum seiner Handlungsfähigkeit und seiner Persönlichkeitsentwicklung zu erkennen, anzuregen und zu fördern.

Im Einzelnen umfasst dies:

  • Früherkennung bestehender bzw. drohender motorischer Entwicklungsverzögerungen, motorischer Auffälligkeiten, Wahrnehmungsproblemen
  • Stimulation und Bewegungsanbahnung bei Kindern mit motorischen angeborenen oder erworbenen Entwicklungsstörungen

Die Therapie motorischer Entwicklungsstörungen erfolgt mittels Evidenz basierten therapeutischen Konzepten bzw. Handlungsansätzen, im Speziellen durch:

  • physiotherapeutische Arbeit mit dem Kind auf neurophysiologischer Grundlage
  • Krankengymnastik nach Bobath / Kinder
  • Vojta-Therapie
  • Basale Stimulation
  • Myofasziale Technik
  • Mitwirkung bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, ggf. in Zusammenarbeit mit orthopädischen Fachkräften von Sanitätshäusern / Fachhändlern
  • Psychomotorische Entwicklungsförderung auf neurophysiologischer Grundlage
  • Atemtherapie
  • Manuelle Therapie
  • Sensorische Integration
  • Biomechanische Muskelstimulation (BMS)
  • Maßnahmen zur Bewegungserleichterung, Atemerleichterung und Schmerzvorbeugung und –linderung
  • Mitwirkung bei der Prävention und Verhinderung von Sekundärschäden

Individuelle ergotherapeutische Behandlung

Die ergotherapeutischen Aufgaben bestehen darin die motorische Entwicklung sowie die verschiedenen Wahrnehmungsbereiche des Kindes individuell und bestmöglich zu fördern und dem Kind dadurch zu mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im alltäglichen Leben zu verhelfen.

Die Therapie erfolgt mittels evidenzbasierten therapeutischen Konzepten und Handlungsansätzen. Dies umfasst insbesondere:

  • Psychomotorische Entwicklungsförderung auf neurophysiologischer Grundlage
  • Sensorische Integrationstherapie
  • Förderung Fein-und Grafomotorischer Kompetenzen
  • Händigkeitsberatung und –diagnostik
  • Verbesserung von Konzentration und Aufmerksamkeit
  • Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Manuelle Therapie
  • Maßnahmen zur Bewegungserleichterung, Atemerleichterung sowie Schmerzvorbeugung und –linderung
  • Mitwirkung bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, ggf. in Zusammenarbeit mit orthopädischen Fachkräften von Sanitätshäusern / Fachhändlern
  • Mitwirkung bei der Prävention und Verhinderung von Sekundärschäden
  • Basale Stimulation

Kooperation mit Psychologen

Bei speziellen Entwicklungsproblemen des Kindes, die eine klinisch- psychologische bzw. neuropsychologische Diagnostik erfordern und oder für die die Erhebung einer psychologischen Diagnose für das Feststellungsverfahren im Rahmen der Einschulung notwendig ist, erfolgt eine Kooperation u.a. mit den Familien- und Erziehungsberatungsstellen und / oder dem SPZ.

Begleitende Sozialarbeit

Die Aufgaben der Sozialarbeit beziehen sich vorrangig auf die Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Bezugspersonen sowie der Vermittlung von Kontakten im interdisziplinären Leistungs- und Unterstützungssystem.

Diese bestehen insbesondere aus:

  • Erweiterung und Aktualisierung der Anamnese in Gesprächen mit Eltern und anderen Bezugspersonen in der häuslichen Umgebung, in der Kita oder in der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle
  • Hinweise auf Hilfs- und Beratungsangebote
  • Kontaktvermittlung zu Ämtern, Kindereinrichtungen, Vereinigungen, Selbsthilfegruppen mit Eltern und Bezugspersonen im Territorium
  • Kontaktaufnahme mit der Sonderpädagogischen Beratungsstelle, Fördereinrichtungen und Schulen
  • sozialrechtlicher Beratung
  • Gesprächsangebote in schwierigen Lebenssituationen

Wegweiser zu Einrichtungen und Diensten der Frühförderung in der Stadt Cottbus

Wenn sich Eltern die Entwicklung ihres Kindes betreffend sorgen, aus ihrer Sicht vielleicht Entwicklungsbeeinträchtigungen vorliegen oder Kinder von einer Behinderung bedroht oder betroffen sind, gibt es verschiedene Hilfsangebote der Frühförderung. In Anspruch genommen werden können diese von allen Eltern mit Kindern vom Säuglings- bis zum Schulalter. Das breite Spektrum der Frühförderung unterstützt dabei Kinder hinsichtlich ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung.

Diese Broschüre beinhaltet wichtige Einrichtungen und Anlaufstellen der Frühförderung in der Stadt Cottbus und gibt Eltern, Familienangehörigen und Fachkräften einen Überblick zu verschiedenen Angeboten in diesem Bereich.

 

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