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Zahnärztlicher Dienst

Aufgaben, Leistungen und Ziele

  • Zahnärztliche Untersuchungen

    •  von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 16 Jahren zur Früherkennung von Zahn- und Munderkrankungen sowie zur Beurteilung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Die standardisierten zahnärztlichen Untersuchungen finden schuljährlich in Kindertageseinrichtungen und Schulen statt und werden im Prophylaxe-Pass dokumentiert. Bei Auffälligkeiten erhält jedes Kind eine entsprechende Mitteilung an die Sorgeberechtigten

  • Präventive gruppenprophylaktische Maßnahmen

    •  in Kindertageseinrichtungen, Schulen und in den Räumlichkeiten des Fachbereiches Gesundheit zur Stärkung der Eigenverantwortung für die Zahngesundheit. Dazu gehören altersgemäße Zahnputzübungen und Aufklärung über gesundes und zahnfreundliches Essverhalten sowie Angstabbau und Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch.

  • Fluoridierungsmaßnahmen

    •  bei Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko und nach Einverständniserklärung durch die Sorgeberechtigten.

  • Betreuungscontrolling

    •  bei auffälligen zahnmedizinischen Befunden als Instrument des Kinderschutzes

  • Gesundheitliche Aufklärung und Förderung der Mundgesundheit im Rahmen

    • ​von Beratungen (Sorgeberechtigte, Lehrer, Erzieher)

    • von Multiplikatorenschulungen (Sorgeberechtigte, Lehrer, Erzieher)

    • der Öffentlichkeitsarbeit

  • Gesundheitsberichterstattung

  • Zahnmedizinische Gutachtenerstellung

    •  nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen und gemäß der Vereinbarungen der Stadt mit anderen öffentlichen Einrichtungen.

Allgemeine Informationen

Zahnärztlicher Prophylaxe-Pass

Der Zahnärztliche Prophylaxe-Pass wird von der Landeszahnärztekammer Brandenburg herausgegeben und durch den Zahnärztlichen Dienst der Stadt Cottbus/Chóśebuz bei der gruppenprophylaktischen Betreuung oder zahnärztlichen Untersuchung ausgehändigt.

Gesetzesgrundlagen

  • § 21 SGB V Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)

  • Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz

  • Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu den Aufgaben der Zahnärztlichen Dienste

  • Brandenburgisches Schulgesetz

  • Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg

Die vorliegenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geben Auskunft über die Pflichtangaben zu den Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen.