Geltungsbereich Bebauungsplan
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 29.06.2022 beschlossen, für das im Lageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Dissenchen – Verlängerung Werner-von-Siemens-Straße“ aufzustellen.

Demnach sollen die planerischen Zielstellungen für den nördlichen Teilbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Dissenchen Süd II“ aus dem Jahre 1993 aktualisiert und fortgeschrieben werden.

Im ca. 17,0 ha großen Plangebiet, das sich in der Verlängerung des bereits vorhandenen Gewerbegebietes an der Werner-von Siemens-Straße in östlicher Richtung im südöstlichen Teil Dissenchens befindet, sollen die Bauflächen für gewerbliche Nutzungen gesichert werden. Das Plangebiet liegt in direkter räumlicher Nähe zum Cottbuser Ostsee und westlich der direkten Zufahrt zur Ortsumfahrung B 168 mit künftiger Anbindung an die Bundesautobahn 15 (BAB 15). Im Verfahren wird zudem die Verschiebung der Trassenlage der künftig verlängerten Werner-von-Siemens-Straße planungsrechtlich synchronisiert.

Das Plangebiet wird im Westen von der Branitzer Straße und im Osten von der Haasower Straße begrenzt. Im Norden schließt das Plangebiet an die vorhandenen Waldstrukturen an. Die künftige Verlängerung der Werner-von-Siemens-Straße bildet die südliche Plangrenze. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus nebenstehendem Kartenausschnitt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.

Daher wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Dissenchen – Verlängerung Wer-ner-von-Siemens-Straße nebst der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 25.11.2024 für den Zeitraumvom 16.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 im Internet auf dieser Seite zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, zu den veröffentlichten Unterlagen Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse: Bauplanung@cottbus.de zu übermitteln. Ergänzend können bei Bedarf Stellungnahmen auch schriftlich bis spätestens 24.01.2025 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus gesendet werden.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

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