räumliche Einordnung des Geltungsbereiches
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 30.09.2020 für das im Lageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan Nr. W, N/40, 38/117 mit der Bezeichnung „Sondergebiet Forschung und Entwicklung“ Teilbereich 2 und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen.

Innerhalb des Plangebietes sollen die Bauflächen für ein neues innovatives und urbanes Stadtquartier das bestehende Strukturen wie die Polizeidirektion Süd sinnvoll integriert und dem Zentralcampus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg ein städtebauliches Erweiterungspotenzial bietet, gesichert werden. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Lausitz Science Park und soll ein entsprechend hochwertiges Forschungsumfeld bereitstellen.

Das Plangebiet in der Gemarkung Brunschwig umfasst eine Gesamtfläche von ca. 21,5 ha. Es befindet sich im Nordosten des Stadtteils Ströbitz und grenzt nördlich und westlich an den Mittleren Ring (Nordring und Pappelallee) sowie östlich an den Zentralcampus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Südlich erstreckt sich das Gebiet bis zur Juri-Gagarin-Straße.

Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.

Daher wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. W, N/40, 38/117 „Sondergebiet Forschung und Entwicklung“ Teilbereich 2 sowie der Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst jeweils zugehöriger Begründung in der Fassung vom 21.01.2025 für den Zeitraum vom 17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Ergänzend können die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind bis spätestens 28.03.2025 vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per Post an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus.

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Unterlagen zum Download